Instruction

[423] Instruction, lat.-deutsch, Mittheilung des Rechtsstreites von Seite des Clienten an seinen Anwalt. Gerichtliche Feststellung der Streitpunkte, Aufnahme des Beweismaterials als Vorbereitung zum Hauptverfahren (I.srichter, I.sverfahren); Belehrung, Unterricht, Vollmacht, Vorschrift. Instructiv, belehrend; lehrreich; Instructor, Lehrer; instruiren, belehren, unterrichten; anweisen; bevollmächtigen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 423.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika