Itio in partes

[456] Itio in partes, lat., Abstimmung, indem sich die Abstimmenden auf die Seite derer stellen, deren Meinung sie sind; seit 1648 die Abstimmung der Katholiken und Protestanten in Religionssachen auf dem deutschen Reichstage, d.h. die Trennung in 2 unabhängige Corporationen, so daß keine Stimmenmehrheit des Gesammtreichstags entschied.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 456.
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