Juraten

[517] Juraten, d.h. Geschworne, heißen in Ungarn diejenigen Rechtskundigen, welche zur Ausübung der Advokatur befugt und noch nicht in den eigentlichen Staatsdienst eingetreten sind.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 517.
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