Kinderaussetzung

[590] Kinderaussetzung (expositio infantis), wenn Eltern sich vorsätzlich von einem noch hilfsbedürftigen Kinde in der Absicht trennen, um dasselbe nicht ernähren zu müssen. Die Schwere der Strafe hängt wesentlich davon ab, ob das Kind dabei ums Leben kam oder gerettet wurde.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 590.
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