Kirchenbücher

[594] Kirchenbücher, nannte man in den ersten Jahrhunderten alle bei religiösen und gottesdienstlichen Akten gebrauchten Bücher; jetzt versteht man unter K.n die Pfarrbücher, Pfarrmatrikel, d.h. die Listen, worin der Pfarrer die in seiner Gemeinde vorkommenden wichtigsten kirchlichen Akte aufzeichnet. Der Ursprung der meisten K. dieser Art ist sehr alt, doch hat erst das Tridentinerconcil Ordnung in diese Sache gebracht. Die wichtigsten K. sind das Tauf-, Ehe- und Todtenbuch (die sog. Standesbücher, denen die Landesgesetzgebungen den Charakter öffentlicher Urkunden geben), dazu das Firmbuch u. der liber status animarum, Buch über den Seelenstand, das den Inhalt der genannten in tabellarischer Uebersicht Jahr für Jahr zusammengestellt u. Bemerkungen dazu enthält. Manche rechnen noch zu den K.n: das Verkündbuch, d.h. das Buch, woraus am Sonntag öffentlich vorgelesen wird, welche Gottesdienste, gestifteten Jahrtage. Seelenmessen und andere Andachten in der kommenden Woche gehalten werden, welche Personen sich zum hl. Sakrament der Ehe versprochen haben u. dgl.; endlich das Befehlbuch, worin der Pfarrer die allgemeinen od. besonderen Verordnungen des Bischofes aufschreibt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 594.
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