Kirchenrath

[600] Kirchenrath, Kirchensenat, wird mitunter bei den Protestanten die oberste Kirchenbehörde eines Landes oder einer Provinz genannt. Preußen hat seit dem 6. März 1852 einen evangelischen Ober-K. für die Lutheraner und Reformirten, schon vorher bestand in Baden u. Württemberg neben einem evangelischen auch ein katholischer Ober-K., aus Laien u. einigen Geistlichen bestehend u. dazu bestimmt, zwischen dem Bischof und der Staatsregierung eine Art Mittelbehörde zu bilden. – K., auch Ehrentitel verdienter Theologen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 600.
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