Kunstfeuer

[673] Kunstfeuer, in der Artillerie alle Ernstfeuer außer der gewöhnlichen Geschützladung; dann die zum Vergnügen dienenden K. s. Feuerwerke.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 673.
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