Läuterung

[688] Läuterung, nochmalige Prüfung, Erläuterung des Urtheils vor derselben Instanz, die es gefällt hat: ohne Devolutivkraft, suspendirt aber die Vollziehung.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 688.
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