Muster

[273] Muster, kleiner Theil einer Waarenpartie als Probe; Zeichnung, die durch Druck oder Stickerei etc. auf Zeuge übergetragen werden soll. In Frankreich u. England besteht M. schutz (gegen die Kopierung fremder M.). M. reisender, Geschäftsreisender, der auf die vorgezeigten M. hin Bestellungen sammelt; M. rolle, im Seewesen die beglaubigte Liste der Schiffsmannschaften.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 273.
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