Negatorienklage

[310] Negatorienklage, Negatorische Klage, Klage des Eigenthümers, um gegenüber Servitutsansprüchen die Freiheit seines Grundbesitzes zu behaupten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 310.
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