Nekrolog

[312] Nekrolog, griech., das Buch, in welches Name und Sterbetag der irgend einer Corporation angehörigen, im Laufe des Jahres verstorbenen Mitglieder eingeschrieben werden, das Todtenregister; dann auch die Lebensbeschreibung einer kürzlich verstorbenen Person. Seitdem Schlichtegroll seine »Nachrichten von dem Leben merkwürdiger verstorbener Deutschen in den Jahren 1790–1800« veröffentlichte, sind die N. ein der 2. Bedeutung des Wortes auch bei uns zu einem Zweige der Literatur geworden u. fehlen namentlich keiner Zeitung mehr.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 312.
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