Normaljahr

[357] Normaljahr, im westfäl. Frieden das Jahr 1621, dessen Zustand als Richtschnur für die Rechtsverhältnisse der Religionsparteien festgestellt wurde.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 357.
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