Novaläcker

[363] Novaläcker, Grundstücke, die seit Menschengedenken nicht angebaut wieder neu cultivirt werden (Neubrüche); Novalzehent, der Zehent, der von solchen Neubrüchen entrichtet wird.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 363.
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