Novellen

[364] Novellen, Rechtsverordnungen röm. Kaiser. Man unterscheidet die vor Justinian (nov. antejust.), gewöhnlich in den Ausgaben des Codex Theodosianus, und die von Justinian, die er in den 30 Jahren nach seiner großen Rechtssammlung (Institutionen u. Pandekten) als novellae constitutiones meist in griech. Sprache erließ u. welche, von Privaten geordnet, nunmehr einen Bestandtheil des corpus juris civilis bilden, denen in der Regel noch einige N. von späteren Kaisern (Justinus, Tiber. Leo, Basilius Macedo u.s.w.) angehängt sind.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 364.
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