Pacta

[439] Pacta, lat., Mehrzahl vom lat. pactum, Vertrag; im engern Sinn eine bloße, aber gleichwohl klagfähige Uebereinkunft zur förmlichen Erstellung u. Durchführung des eigentlichen Vertrages. Wie viele Arten von Verträgen, so vielerlei specielle Benennungen der p. gibt es.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 439.
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