Personalsteuer

[498] Personalsteuer, eigentlich Steuern, die nur von Personen, ohne Rücksicht auf andere Verhältnisse erhoben werden; meistens gleichbedeutend mit Besoldungs- und Kapitalsteuer.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 498.
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