Recuperation

[680] Recuperation, lat.-deutsch, Wiedererwerbung; Recuperatorienklage, mittelst welcher der Eigenthümer des Hauptgutes (Sohlstätte) bei Veräußerung von Grundstücken, die als Nebengüter zu einer geschlossenen Gutsverbindung gehören, dieselben durch Vorkaufsrecht an sich ziehen kann; bald auch in Form einfacher Vindication (Revocatorienklage), bald in der des Retractrechtes gegen Vergütung des Preises (Reluitionsklage).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 680.
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