Reichsunmittelbarkeit

[694] Reichsunmittelbarkeit, die Stellung derjenigen Reichsglieder, die keinem Landesherrn, sondern nur dem Reiche (Kaiser und Reichstag) unterworfen waren.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 694.
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