Sprachlehre

[294] Sprachlehre, Grammatik, die systematische Zusammenstellung der Regeln, nach denen eine Sprache gebaut ist; sie zerfällt in Lautlehre, Formenlehre und Syntax. Die allgemeine S. behandelt die Hauptformen, die auf den Gesetzen des menschlichen Vorstellens beruhend, sich in allen Sprachen vorfinden, u. heißt philosophische S., wenn sie die Sprache als den Reflex des geistigen Organismus des Menschen darzustellen versucht, setzt also eben sowohl eine wissenschaftlich begründete Psychologie als umfassende Sprachenkunde voraus. Die vergleichende S. untersucht die einzelnen Sprachen nach ihrem Verhältnisse zu einander, die historische S. den Entwicklungsgang einer Sprache von ihren ältesten Denkmälern bis auf die Gegenwart. (Vgl. Sprachenkunde.)

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 294.
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