Staatsbankrott

[299] Staatsbankrott, die erklärte Unfähigkeit eines Staates seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen; da dies dem Staate von dem größten Nachtheile ist, so ist der S. nie freiwillig oder berechnet, sondern eine unabwendbare Folge der Ereignisse.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 299.
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