Staatshandbuch

[299] Staatshandbuch, periodisch in den größeren Staaten erscheinendes Buch, welches ein Verzeichniß der Mitglieder der fürstlichen Familien, aller Militär- und Civilbeamten u. meistens statistische Mittheilungen über Volkszahl, Finanzen u.s.w. enthält; entstand aus dem Staatsadreßkalender, der zuerst unter Ludwig XIV. 1679 als Almanac royal erschien.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 299.
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