Stadtordnung

[302] Stadtordnung, die von der Staatsgewalt den Stadtgemeinden bewilligte Gemeindeverfassung; Stadtrecht, die Gerechtsame und Privilegien, wodurch ein Ort zur Stadt wird, früher von viel größerer Bedeutung als heutzutage.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 302.
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