Tretmühle

[513] Tretmühle, jede Maschine, welche durch ein von Menschen od. Thieren getriebenes Rad (Tretrad) in Bewegung gesetzt wird. Das Treiben des Tretrades geschieht durch Treten mit den Füßen. Im engern Sinne versteht man unter T. eine Strafart für Sträflinge, wobei diese statt der Thiere zum Treiben des Tretrades verwendet werden, besonders in den Strafanstalten Englands u. Nordamerikas üblich. Diese Verwendung der Sträflinge hat sich zwar als die gewinnreichste erwiesen, ist aber zugleich wegen der heftigen Anstrengung für die Gesundheit sehr bedenklich, obgleich von 8 zu 8 Min. gewechselt wird.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 513.
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