Urlaub

[568] Urlaub (alte Form für Erlaub), die einem Beamten bewilligten Ferien; zeitweilige Enthebung von den Geschäften [568] des Amts; die zeitweilige Entlassung des Soldaten aus dem Dienste.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 568-569.
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