Entschluss

[180] Entschluss ist der Abschluß des Erwägens zwischen zwei oder mehreren Möglichkeiten des Handeins. Aus dem Entschluß geht das feste Begehren oder Verabscheuen und das Handeln in bestimmter Sichtung hervor. Alles Wollen schließt ein Denken in sich, das sich zuerst als Besinnen über das Motiv, den Zweck und das Mittel darstellt; daran schließt sich die Erwägung, welche die Sicherheit, Zulänglichkeit und Opportunität der Mittel abwägt. Solange das Wollen noch nicht vollendet ist, heißt es Überlegung, Wunsch. Entscheidet sich der Mensch für die eine oder andere Möglichkeit, so tritt der Entschluß ein, welcher mithin ein Abschluß des Schwankens ist. Dadurch verwandelt sich das Begehren zum Wollen; der Entschluß macht es zur selbstbewußten, eigensten Tat des Ichs. Wundt (geb. 1832) bestimmt den Vorgang der[180] Entschließung so: »Den der Handlung unmittelbar vorangehenden psychischen Vorgang des mehr oder weniger plötzlichen Herrschendwerdens des entscheidenden Motivs nennen wir bei den Willkürhandlungen im allgemeinen die Entscheidung, bei den Wahlhandlungen die Entschließung.« Dieser Vorgang wird als Endergebnis betrachtet. »Während sich nun die Anfangsstadien eines Willensvorgangs von einem gewöhnlichen Affektverlauf nicht bestimmt unterscheiden, sind diese Endstadien von durchaus charakteristischer Beschaffenheit. Namentlich sind sie durch begleitende Gefühle ausgezeichnet, die außerhalb der Willensvorgänge nicht vorkommen und daher als die dem Willen spezifisch eigentümliche Elemente betrachtet werden müssen. Diese Gefühle sind die der Entscheidung und der Entschließung, von denen sich das letztere von dem ersteren wohl nur durch eine größere Intensität unterscheidet.« (Wundt, Grundriß der Psych. §14, S. 226.) Vgl. Handlung, Wollen, Motiv, Begehren.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 180-181.
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