Fehlschluß

[201] Fehlschluß (Paralogismus) heißt ein formal unrichtiger Schluß, der auf einem Irrtum beruht. Er entsteht entweder aus der Mißachtung der für die Schlüsse geltenden Regeln oder aus der Mehrdeutigkeit eines Begriffs, vor allem des Mittelbegriffs. Ein Paralogismus entsteht z.B., wenn in der ersten Schlußfigur (s. d.) ein negativer Untersatz gesetzt oder in der zweiten Figur beide Prämissen affirmativ gewählt oder in der dritten Figur der Schlußsatz allgemein gemacht wird oder wenn versteckterweise statt dreier Begriffe vier in dem Schlüsse miteinander verbunden werden (quaternio terminorum). Vgl. Überweg, System der Logik § 126.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 201.
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