Gelübde

[225] Gelübde sind feierliche, Gott gegebene Versprechungen des Menschen, etwas tun oder lassen zu wollen, wenn ihm ein bestimmter Wunsch gewährt wird. Solche einseitigen Abmachungen entspringen meist der Selbstsucht (do, ut des) und sind dann ihrem Wesen nach irreligiös. Vgl. Sprüche Salom. 20, 25: Es ist dem Menschen ein Strick, das Heilige zu lästern und danach Gelübde zu suchen.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 225.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: