Obersatz

[402] Obersatz (lat.: propositio maior) in einem Schlüsse heißt diejenige Prämisse, welche das Prädikat des Schlußsatzes enthält. Sie wird gewöhnlich dem Untersatz vorangestellt. Vgl. Schluß.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 402.
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