Realdefinition

[492] Realdefinition oder Sacherklärung (definitio realis) heißt diejenige Definition, die nicht nur den Gebrauch eines Namens festlegt (Nominaldefinition), sondern auch die innere Möglichkeit[492] des durch den Begriff bezeichneten Gegenstandes und die reale Gültigkeit des Begriffs zum Ausdruck bringt (Überweg, Logik § 61), s. Definition.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 492-493.
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