total

[642] total (v. lat. totus = ganz), völlig, ist der Gegensatz von partial. Totalität des Urteils bezeichnet die Universalität oder Allheit seines Subjektes. Einem Kunstwerk schreibt man Totalität zu, wenn es alle Beziehungen der Idee, welche es[642] darstellt, zur Anschauung bringt. Um jene zu beurteilen, muß man daher diese ordentlich kennen.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 642-643.
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