unvereinbar

[666] unvereinbar heißen diejenigen Begriffe, welche demselben Subjekt nicht in derselben Beziehung beigelegt werden können; und zwar unterscheidet man unvereinbare konträre und kontradiktorische Begriffe (s. d.).

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 666.
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