Neuntes Kapitel

Organisationsfragen

Beschwerdekommission für Arbeiterinnen

[70] Die Genossin Lily Braun-Gizycki veröffentlichte in der »Gleichheit« vom 17. März 1897 Vorschläge, die nach ihrer Meinung die Arbeiterinnenbewegung ein gutes Stück vorwärts treiben würden. Sie meint, die Proletarierinnen seien nicht in der Lage, sich die nötige Bildung zu verschaffen, die notwendig wäre, um gut mit Wissen ausgerüstet die Agitation zu betreiben. Wir brauchen Frauen, welche die Zeit, die Fähigkeit und die Kenntnisse haben, um nicht nur alle politischen Tagesereignisse mit selbständigem Urteil zu verfolgen, sondern auch um die soziale Gesetzgebung des In- und Auslandes, die soziale Entwicklung der Kulturstaaten gründlich kennenzulernen.

Genossin Braun unterscheidet zwischen der Wirklichkeit nach innen und der Wirksamkeit nach außen. Für die erstere schlägt sie die Bildung von vier Gruppen mit ganz besonderen Aufgabengebieten vor. Die erste Gruppe soll sich – wie bisher schon für die Gewerkschaften – mit der Anstellung von Erhebungen über die verschiedenen Frauenarbeitsgebiete befassen; die zweite – die bibliographische Gruppe, wie sie sie nennt – soll Material aus Büchern, Zeitungen, Zeitschriften sammeln und diese Sammlung in einer Auskunftsstelle nutzbar machen; die dritte, die juristische Gruppe, soll Gerichtsurteile, Entscheidungen, Erlasse u.a. sammeln, das Ergebnis könnte dann zu einer Art Rechtsberatung für Arbeiterinnen dienen. Der vierten Gruppe wird die publizistische Arbeit, Herausgabe von Flugblättern und anderem Material, zugewiesen. Die Arbeit der vierten Gruppe faßt sie mit der agitatorischen Arbeit zusammen als »Wirksamkeit nach außen«. Nach und nach sollte in jeder Stadt eine ähnliche Organisation gebildet werden, natürlich ohne daß sich die einzelnen des fluchwürdigen Verbrechens schuldig machen, miteinander in Verbindung zu treten! Denn[71] das Beispiel des Bundes deutscher Frauenvereine dürfte vor den gestrengen Blicken der Polizei auf uns keine Anwendung finden.

Nach ausgiebiger Diskussion in der »Gleichheit« wurden die Vorschläge abgelehnt. Ein großer Teil dieser Arbeiten werde jetzt bereits durch die Gewerkschaften gelöst. Die soziale Gesetzgebung des In- und Auslandes aber lasse sich, soweit es für die Agitation nötig ist, im allgemeinen auch in dem »Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik« und der »Sozialen Praxis« verfolgen. Die meisten der vorgeschlagenen praktischen Arbeiten seien hilfswissenschaftlicher Natur und hätten keineswegs sozialistische Überzeugung zur Voraussetzung, deshalb könne man die Ergebnisse der vielfach von bürgerlichen Sozialökonomen geleisteten Arbeit verwenden und im Interesse unserer Bewegung ausnutzen. Wir ersparen damit Kräfte für unsere Hauptaufgaben.

Wie nötig wir dieses Haushalten mit den Kräften hatten, zeigt ein Blick in die Versammlungstätigkeit von 1897, die von den Behörden wieder mit besonders liebevoller Aufmerksamkeit beobachtet wurde. Versammlungsauflösungen, Verbote, Kampf mit Schwierigkeiten aller Art, die überwunden werden mußten, koste es was es wolle, das war das übliche. Bestärkt wurden die behördlichen Organe in dieser Tätigkeit durch den in jenen Frühlingstagen des Jahres 1897 veröffentlichten Regierungsentwurf zum preußischen Vereins- und Versammlungsrecht, den wir als den »Umsturz von oben« bezeichneten. Im Jahre vorher hatte der Reichskanzler Hohenlohe im Reichstag die Aufhebung des »Verbotes des Inverbindungtretens politischer Vereine« feierlich zugesagt. Formell ist diese Zusage gehalten worden. Der Entwurf brachte aber eine Reihe neuer Bestimmungen, die das Vereins- und Versammlungsleben vollständig dem Belieben der Polizei auslieferte. Die politische Rechtlosigkeit der Frauen blieb in vollem Umfange bestehen. Das alles forderte den energischen Protest des gesamten Proletariats, vor allem der Frauen, her aus. Margarete Wengels, unsere damalige Vertrauensperson, berief eine Reihe von Versammlungen ein, die eine einheitliche scharfe Kundgebung gegen den Entwurf bedeuteten. Wir mußten aber noch lange warten, ehe den Frauen eine andere Stellung im Vereinsrecht eingeräumt wurde.

Zur Teilnahme an dem in diesem Jahre in Hamburg stattfindenden Parteitag wurden die Genossin Greifenberg und ich von den Berliner Genossinnen delegiert. Ich zögerte zunächst, das Mandat anzunehmen, weil mein alter 85jähriger Vater im Krankenhause lag. Als er aber[72] von meinen Bedenken hörte, erklärte er mit seiner alten Energie: »Wenn du nicht fährst, dann sterbe ich sofort! Ich werde schon noch munter sein, wenn du zurückkommst.« So nahm ich denn nach Verständigung mit der pflegenden Schwester das Mandat an.

Eine Reihe äußerer Eindrücke aus Hamburg, zum Teil sehr trüber Art, sind mir aus diesen Tagen geblieben. Was mir zunächst in die Augen fiel, war der Gegensatz zwischen den engen Gassen, in denen die arme Bevölkerung hausen mußte und wo dann später die Cholera so günstigen Boden fand, und der soliden Pracht Hamburger Patrizierhäuser. Traurig war der Eindruck in dem Teil Hamburgs, in dem die Prostitution sich breit machte. Wir gingen untergefaßt mitten durch die Gassen, an deren beiden Enden ein paar Polizisten Wache standen. Junge, ganz zarte Mädchen neben reifen, üppigen, teilweise auch vollkommen verwelkten Gestalten, fast unverhüllt werbend ihre Reize zeigend, sah man durch die weit offenen Fenster in den Stuben, und man sah auch häufig genug durch die Schminke hindurch deutlich die Angst um die paar Mark Verdienst.

Schön war eine Hafenrundfahrt auf rot beflaggten Schiffen, bei der wir den damaligen größten Wörmanndampfer vom Stapel laufen sahen. Es war ein unvergeßlicher Eindruck, als die Keile weggezogen wurden und das Schiff langsam wie ein riesengroßer Schwan ins Wasser glitt. Wir haben dieses Schiff dann auch in seinem inneren Bau bewundern können. Gerade uns Binnenländern bot die Eigenart Hamburgs ja besonders viel. Auch an der geraden treuherzigen Art der Hamburger hate ich meine Freude. Ich lernte in diesen Tagen auch Luise Zietz persönlich kennen, mit der ich später lange Jahre gemeinsam arbeiten sollte.

Die Verhandlungen des Parteitages brachten keine besonderen Frauenfragen, sie zeigten aber deutlich, daß wir in der ganzen Bewegung nicht mehr rein als Frauen, sondern vor allem als gleichberechtigte Genossinnen neben den Genossen standen, die an allen Fragen in gleicher Weise beteiligt sind.

Die an den Parteitag sich gewöhnlich anschließende Agitationstour mußte ich absagen, weil mich nun doch der Ruf, zurückzukommen, erreichte. Zwei Wochen später ist mein Vater dann an Altersschwäche gestorben.


In einem gewissen stetigen Fortschreiten bewegte sich die Arbeit während[73] der folgenden Jahre. Die in der Agitation tätigen Genossinnen hatten allmählich eine Art Übung erlangt, die gewöhnlichen Hindernisse, die ihnen dauernd durch Polizei und Behörden in den Weg gelegt wurden, zu überwinden. Daß wir nicht ermüdeten, dafür sorgten neben unserem inneren Drang, für den Sozialismus zu arbeiten, immer aufs neue die sich besonders in den Vordergrund schiebenden Mißstände.

So war es die Rechtlosigkeit der gewerblichen Arbeiterinnen, die unsere Reichstagsfraktion veranlaßte, in ihrem Antrage auf Einführung obligatorischer Gewerbegerichte auch für die Arbeiterinnen aktives und passives Wahlrecht zu verlangen. – In einem Abänderungsantrage für die Gewerbeordnung wird nicht nur für die männlichen, sondern auch für die weiblichen jugendlichen Arbeiter unter 18 Jahren der Besuch der Fortbildungsschule verlangt. Die mit größeren Kenntnissen ausgerüstete Arbeiterin ist zwar oft für den Kapitalisten ein besseres Ausbeutungsobjekt, sie wird aber auch wehrhafter gegen die Ausbeutung. – Eine Umfrage der Regierung über die Kinderarbeit ergab mit den gleichzeitigen Erhebungen des Deutschen Lehrervereins ein wahrhaft erschreckendes Bild, das uns freilich bekannt genug war. Die Berliner Genossinnen erhoben den Ruf: »Rettet die Kinder!« und beauftragten die Reichstagsfraktion, bei der nächsten geeigneten Gelegenheit ein Reichsgesetz zu verlangen, das die Erwerbsarbeit schulpflichtiger Kinder verbietet.

So gering und mangelhaft die Schutzbestimmungen für Arbeiterinnen bisher auch waren, so fühlten die Arbeitgeber sich in ihrer Ausbeuterfreiheit doch beengt; sie ignorierten daher oft diese Bestimmungen zum Nachteil der Arbeiterinnen, denen selbst meist die Kenntnis ihres Rechts fehlte, deren Abhängigkeit sie aber auch behinderte, sich diese geringen Rechte zu erringen. Beschwerte sich einmal eine Arbeiterin bei der Gewerbeinspektion, so wurde die Person der Sünderin dem Arbeitgeber bald bekannt, und sie flog hinaus aus dem Betrieb, d.h. sie erhielt dann wohl überhaupt noch schwerlich Arbeit, denn sie wurde auf die schwarzen Listen der Arbeitgeber gesetzt. Zur Beseitigung dieser Übelstände beabsichtigten die in Partei und Gewerkschaft tätigen Genossinnen im Einvernehmen mit der Berliner Gewerkschaftskommission eine Beschwerdekommission zu bilden. Um aber dieser erst neu zu wählenden Kommission selbst die nötigen Kenntnisse zu verschaffen, wurde der Genosse Stadthagen veranlaßt,[74] vor den Genossinnen eine Reihe von Vorträgen über Arbeiterschutzgesetze und Arbeiterrecht zu halten. Acht Genossinnen wurden darauf gewählt, die mit Hilfe eines sorgfältig ausgearbeiteten Fragebogens Beschwerden über Mißstände in den Betrieben entgegenzunehmen und sie der Gewerbeinspektion zu übermitteln hatten. Die Gewerkschaftskommission übernahm für die Kommissionsmitglieder die Beschaffung der Gewerbeordnung und anderer für dieses Amt nötigen Bücher und Drucksachen. Diese Einrichtung wurde in einem Flugblatt, das bei der Maifeier verbreitet wurde, bekanntgegeben. Es galt hierbei aber auch die Kenntnis der bestehenden Schutzbestimmungen zu verbreiten.

Geklagt wurde vor allem über mangelhafte sanitäre Einrichtungen, fehlende Sicherheitsvorrichtungen, gänzlich unzureichende Wasch- und Ankleideräume und ähnliches. Diese Beschwerden wurden dann, natürlich ohne Nennung des Beschwerdeführers, von den gewählten Vertrauenspersonen der Gewerbeinspektion eingereicht. Untersuchungen wurden zugesagt, eine Auskunft über die Revision durfte uns allerdings von den Gewerbeinspektoren nicht gegeben werden, das ging »über ihre Befugnisse«. Wir mußten uns also diese Auskunft auf andere Weise zu verschaffen suchen. Jeden Mittwochabend von 7 bis 9 Uhr hielten wir in unseren Wohnungen Sprechstunde ab.

Die Arbeiterinnenbewegung hatte naturgemäß ihre Hauptstützpunkte in den großen Städten. Jetzt wurden auch bei den Provinzialparteitagen, auf denen hier und da schon eine weibliche Delegierte auftauchte, Anträge auf Förderung der Frauenagitation gestellt und verlangt, daß in jedem Kreis im Jahr mindestens zwei Frauenversammlungen veranstaltet werden sollten.

Eine besondere Aktion wurde gegen die unerhörte Art des Vorgehens der Berliner Sittenpolizei eingeleitet, die anständige Mädchen und Frauen, die spät abends zum Teil von der Arbeit, zum Teil aus Versammlungen nach Hause gingen, aufgriff und sie den empörendsten Untersuchungen aussetzte. Die Polizei stützte sich dabei auf den § 361 des Strafgesetzbuchs, der sich auf die Registrierung und Organisierung der Prostitution bezieht. Versammlungen wurden einberufen, die einen ungeheuren Zulauf hatten, und Protestresolutionen an die zuständigen Stellen geschickt. Mit einer besonderen Petition wurde dieser Protest dem Preußischen Landtag eingereicht, der für die Berliner Polizei zuständig war. Es wurde darin für die Minderung der Schutzlosigkeit[75] des weiblichen Geschlechts eingetreten und die Ausübung der Polizeibefugnisse durch städtische Selbstverwaltungskörper unter Zuziehung von Frauen verlangt, außerdem die Beseitigung des Spitzelwesens. Daß der Preußische Landtag über diesen Antrag glatt zur Tagesordnung überging, kann bei seiner damaligen Zusammensetzung kaum groß wundernehmen.

Der Parteitag in Hannover 1899 hatte in seinen Beschlüssen Anregungen für die Frauenagitation gegeben, die zwar keine neuen Gesichtspunkte brachten, die aber für die Belebung der Arbeit sehr bedeutungsvoll waren. Erinnert wurde zunächst an einen früheren Parteitagsbeschluß, daß überall dort, wo es für eine planmäßige Agitation unter den Frauen nötig erscheint, weibliche Vertrauenspersonen der Genossinnen gewählt werden sollten.

Für den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz wurde eine Reihe von Forderungen aufgestellt, die in der Winteragitation besonders im Vordergrunde stehen sollten und die sich eng an die auf dem internationalen Kongreß in Zürich aufgestellten Forderungen anlehnten. Eine wichtige Forderung, die schon während der letzten Jahre dauernd im Vordergrund der Agitation gestanden hatte, war die nach Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren. Darüber hinaus wurde verlangt die Sicherung völliger Koalitionsfreiheit für die Arbeiterinnen, sowie aktives und passives Wahlrecht zu den Gewerbegerichten.

An den Parteivorstand wurde das Ersuchen gerichtet, für die baldige Herausgabe einer kurzen, möglichst billigen Broschüre zu sorgen, die sich besonders zur Agitation unter den Frauen eignet. Im wesentlichen sollte sie, unter Hinweis auf die Zuchthausvorlage, die Frauen über die ihnen drohende Beeinträchtigung ihrer schon so geringen Rechte aufklären und sie auffordern, nicht nur kräftig dagegen zu protestieren, sondern auch mit allem Nachdruck für die Erweiterung des Vereins- und Versammlungsrechts einzutreten. Der Kampf für dieses Ziel lag im Interesse des gesamten Proletariats. Durch diesen Antrag der Genossinnen wurde der Agitation für die nächste Zeit ein einheitliches, bestimmtes Ziel gesetzt.

Nachdem am 15. November 1899 Margarete Wengels ihren Jahresbericht erstattet hatte, übertrugen mir die Genossinnen einstimmig das Amt der Vertrauensperson.

Quelle:
Baader, Ottilie: Ein steiniger Weg. Lebenserinnerungen einer Sozialistin. 3. Auflage, Berlin, Bonn 1979, S. 70-76.
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