II.

Grundzüge der Heraldik.

[1072] 1073. Aus der Heraldik. Zur Annahme und Führung eines Wappens ist jeder berechtigt, wenn nur dafür Sorge getragen wird, daß dasselbe mit keinem der bestehenden Wappen kollidiert und keinerlei Abzeichen trägt, die nur den adeligen Wappen zu eigen sind. Mit den in späterer Zeit willkürlich angenommenen Familienzeichen haben wir uns in der nachfolgenden Darlegung der wissenswertesten heraldischen Einzelheiten nicht zu befassen. Soweit sie nicht durch ihr Alter eine gewisse Sanktion erlangt haben und durch Wappenbrief – der unter Umständen auch Nichtadeligen zuteil wird – bestätigt wurden, fallen sie schon deshalb aus dem hier gegebenen Rahmen, weil sie zum großen Teile heraldische Monstrositäten sind. Es kommen hier auch nicht in Betracht die von Ländern, Städten, Bistümern, Gesellschaften etc. geführten Gemeinschaftswappen; ebensowenig die Amtswappen. In Anlehnung an das Kapitel über den Adel werden wir uns lediglich mit den Familien- oder Geschlechtswappen zu befassen haben.

Man unterscheidet Urwappen, d.h. solche, welche, wie Freiherr von Sacken in seiner »Heraldik« (1899, J.J. Weber, Leipzig) definiert, mit dem Gebrauche, Waffen zu führen, entstanden sind und ihre Gültigkeit stillschweigender Anerkennung verdanken, und Briefwappen, welche seit dem 14. Jahrhundert durch ein Dokument von seiten des Staatsoberhauptes oder eines von ihm Bevollmächtigten verliehen wurden.

Die Entstehung der Wappen fällt in die Zeit der Kreuzzüge, in das Ende des 11. und in das 12. Jahrhundert und unterscheidet man von da an heraldisch drei Perioden. Die Zeit bis zum 13. Jahrhundert, in welcher allein der Schild mit seinem Bilde das Wappen darstellte; dann bis zum Ende des 15. Jahrhunderts die Zeit, wo der Helm mit seiner Zier dazu kam, und dann die Periode bis jetzt, welche als die Verfallzeit der Heraldik betrachtet werden muß.

Vom 16. Jahrhundert ab wurde der Schild nicht mehr wirklich getragen und damit gingen die alten und strengen Heraldsregeln mehr und mehr verloren. Der heraldische Schild wurde zu etwas ganz Ab gesondertem, zu einem Ding an sich. Seine Formen sind sehr verschieden. Im 12. und in der erster Hälfte des 13. Jahrhunderts was der Schild dreieckig, unten zugespitzt; die älteste Form. Daraus entwickelten sich die eigentliche »Dreiecksschilde«, wie sie bis zur 15. Jahrhundert gebräuchlich waren Von da ab tritt der an den Seiten gerade und unten abgerundeten Schild auf und neben ihm die sogenannten Stechschilde, welche statt @ ausgebogen und an der rechte Seite mit einem Einschnitt versehen waren, in welchen beim Turnier die Lanze eingelegt wurde. Am gebräuchlichsten ist die seit dem 16. Jahrhundert aufgekommene Form mit unten abgerundeten Ecken und einer kleinen nach unten auslaufenden Spitze. Seltsamerweise ist dieser gebräuchlichste der heraldisch unwahrste Schild, denn in dieser Form hat man ihn früher nie getragen.

Die Wappenbilder wurden fast durchweg durch Bemalung hergestellt, und zwar in den vier heraldischen Tinkturen: Rot (Mennig oder Zinnober), Blau (Ultramarin, Kobalt), Grün (Grünspan, Schweinfurter) und Schwarz (Ruß, Rebenschwarz). An Metallen giebt es heraldisch nur Gold und Silber; zu ihrer farbigen Darstellung wird Schwefelgelb bezw. Bleiweiß verwendet. Andere Farben sind nur in Ausnahmefällen zulässig, wo es sich z.B. um die Darstellung eines Menschen in natürlicher Farbe handelt. In der alten Heraldskunst kommt aber die Naturfarbe selten vor. Man bediente sich stets der passendsten ungemischten Farben von den vier bezw. sechs genannten. Menschliche Körperteile wurden rot oder silbern dargestellt, der Löwe golden oder rot etc. Beachtet wurde dabei, daß nicht Metall auf Metall und Farbe auf Farbe gesetzt wurde. So ist ein roter Löwe auf blauem oder grünem Grunde unheraldisch; er muß auf Gold oder Silber stehen oder um gekehrt der goldene bezw. silberne Löwe, das Pferd etc. auf farbigem Grunde. Ausnahmen kommen vor, aber sie widersprechen der altgeübten Praxis. Bei der unfarbigen Darstellung eines Wappens werden die Farben wie folgt durch Schraffierungen angedeutet: Rot durch senkrechte Schraffierung, blau durch wagerechte Striche, grün durch schräge Striche, die von links oben nach rechts unten verlaufen1), schwarz durch senkrecht und wagerecht sich durchkreuzende Striche, Gold durch Besäen mit Punkten. Silber bleibt weiß. Bei der plastischen Darstellung von Wappen hat die Schraffierung unbedingt fortzufallen. Werden die Reliefs etc. nicht übermalt, so darf auch die Farbe nicht angedeutet werden.

Der Schild ist entweder einfarbig oder in mehrere verschiedenfarbige Felder geteilt, und die Wappenbilder bestehen entweder bloß in dieser Teilung oder außerdem noch in Figuren. Aus der Teilung des Schildes ergeben sich die Heroldfiguren, welche man im allgemeinen wie folgt unterscheidet: Ein durch eine senkrechte Linie geteilter Schild heißt ein gespaltener, eine horizontale Linie schafft einen geteilten, schräge Linien den schrägrechts bezw. schräglinks geteilten Schild. Nun giebt es natürlich viele Kombinationen dieser Teilungen. Ist ein Schild zweimal gespalten, so nennt man das mittlere Stück den Pfahl. Bei öfteren Spaltungen wird aus dem Pfahl ein Stab und aus diesem ein Faden. Zwei oder drei solcher Fäden nahe bei einander stehend nennt man Zwillings- bezw. Drillingspfähle. In derselben Weise ergeben sich bei dem (horizontal) geteilten Schilde Balken, Stabbalken und Zwillings- bezw. Drillingsbalken. Durch die Verbindung von Längs- und Querlinien ergiebt sich der gevierte Schild, dessen vier Plätze man Quartiere nennt. Mehrere Längs- und Querlinien ergeben das Schach. Bei einem Schach von mehr als neun Plätzen werden diese nicht mehr gezählt, sondern das Schach wird einfach geschacht genannt unter gleichzeitiger Nennung der Farben; also rot-golden geschacht etc. Es giebt noch eine Unzahl von Variationen und Kombinationen, deren Anführung den gegebenen Raum weit überschreiten würde. Es sei nur bemerkt, daß es auch krumme und ganz unregelmäßige Begrenzungslinien der Heroldsfiguren giebt: so die Bogenlinie, die Korblinie, den Schuppen und Wellenschnitt, die Wolkenlinie und den Schneckenschnitt. Und davon giebt es wieder mannigfache Zusammenstellungen. Eine vielfach vorkommende Figur sind die Eisenhütlein, welche nach den Einen aus einer eckigen Bildung der heraldischen Wolkenfiguren im 14. Jahrhundert entstanden sind, während Andere sie für die Felle des grauen Eichhörnchens, des Fehs halten, und danach werden diese Figuren auch meist genannt. Man unterscheidet Sturzfeh, Pfahlfeh, Gegenfeh, Buntfeh etc.

Die dem Felde bezw. den Plätzen eingefügten Bilder (gemeine Figuren genannt, zerfallen in drei Klassen: In natürliche, erdichtete oder künstliche. In der Regel sind alle diese Figuren nicht naturgetreu dargestellt, sondern, wie man zu sagen pflegt, heraldisch stilisiert; und es muß beachtet werden, daß man die verschiedenen Stile nicht miteinander vermischt. Eine heraldische Figur des fünfzehnten Jahrhunderts auf dem dreieckigen Schilde des zwölften würde sich komisch machen. In ihrer Größe muß die Figur in einem guten Verhältnis zum Felde stehen. Sehr gebräuchlich sind auch einzelne Teile einer Figur.

Menschen verwendet die Heroldskunst vielfach, nur sind dieselben dann vorwärts gewendet, gewissermaßen aus dem Schilde heraussehend. Viel gebräuchlicher noch sind einzelne Teile, wie Arme und Hände. Bei den letzteren unterscheidet man eine Schwurhand, eine Segenhand, und zwei ineinander gelegte Hände heißen Treuhände. Von den Tieren kommen so ziemlich alle Gattungen vor und sind dieselben häufig bekrönt. Die Zähne, Krallen, Schnäbel, Klauen und Hörner heißen Waffen. Die Farbe ist die der Naturfarbe der Tiere nächstliegende heraldische Tinktur. Die Stellung ist ungemein verschieden und zumeist dem Wesen des Tieres angepaßt. Der heraldische Adler zeigt eine ganz besondere ornamentale Behandlung. Er wird nur auffliegend dargestellt. Die metallene Sichel, welche über die Brust hinweg in die beiden, stets gespreizten Flügel hineinreicht, dürfte ihren Ursprung in dem Gebrauch metallener Spangen haben, zur Befestigung plastischer bezw. ausgeschnittener Adler auf dem Schilde. – Aus dem Pflanzenreiche sind am gebräuchlichsten: Die Linde (mit herzförmigen Blättern), die Eiche, die Birke und die Tanne. Bei den Obstbäumen (Apfel und Kirsche zumeist) werden die Früchte der besseren Deutlichkeit wegen besonders groß angebracht. Es kommen auch häufig einzelne Blätter oder Früchte vor. Von den Blumen begegnet man am meisten der Rose und der Lilie. Erstere, einfach und stets nur aus fünf Blättern bestehend, rot oder gold bezw. silbern; letztere, ein sehr altes vielverwendetes Ornament, das sich in seiner einfachen dreiteiligen Figur von einer wirklichen Lilie bedeutend unterscheidet. Von Himmelskörpern und Figuren aus dem Erdreich sind heraldisch: Die Sonne (als Scheibe mit meist 16 Strahlen), der Mond (als Sichel), Sterne, Kometen etc. Der Regenbogen erscheint auf älteren Wappen in rot, gold und blau geteilt. Stilisierte Wolken, Blitze, Flüsse, Berge und Felsen findet man häufig.

Aus der Gruppe der Phantasiegestalten ist in erster Reihe der Doppeladler zu nennen. Er ist orientalischen Ursprungs und dürfte von den Kreuzzügen mitgebracht worden sein. Erst in neuerer Zeit hat man den Doppeladler bekrönt und ihm, soweit er als Wappen des »heiligen römischen Reiches« in Betracht kommt, Reichsapfel und Schwert bezw. Scepter in die Fänge gegeben. An Monstra giebt es ferner den Greif, den Drachen, das Einhorn und das Meerweib. Auch der sogenannte Jungfrauenadler (Harpyie) kommt vor.

Die Gruppe der künstlichen Figuren wird eingeteilt in Bauwerke (Türme, Burgen, Kirchen, Thore), Werkzeuge und Gerätschaften (meist Figuren, die mit dem Kampfe, der Jagd, mit Spiel, Musik und Gelage im Zusammenhange stehen, wie Jagdhörner, Pfeile, Würfel, Trinkgefäße, Hammer, Beil, Anker, Angeln etc.), Kleidungsstücke und Waffen. Zu den Kleidungs- oder Schmuckstücken gehören Hüte, Mützen, Kronen, Kronenreise, auch Schuhe; des weiteren alle ritterlichen Waffen und deren Teile. Hierher gehören auch die Kreuze, von denen es unzählige verschiedene Formen giebt. Erwähnt seien das lateinische Kreuz (die richtige Kreuzesform); fehlt demselben der obere Arm, so heißt es Antoniuskreuz. Ein Kreuz in jedem Winkel mit einem kleinen Kreuzchen versehen ist das Jerusalemkreuz. Das Patriarchenkreuz ist zwei- oder dreiarmig, meist mit Kleeblattenden. Das Maltheserkreuz ist breitendig und laufen dessen Arme in je zwei Spitzen aus. Die Johanniter oder Maltheser tragen es weiß auf rot. Die Deutschordensritter führen ein sogenanntes Tatzenkreuz, schwarz mit weißem Rande. Diesem Ordensschmucke nachgebildet ist das von Friedrich Wilhelm III. gestiftete, im Jahre 1870 erneuerte Eiserne Kreuz.

[1073] 1074. Die heraldischen wappenmäßigen Helme zerfallen in drei Arten: Der Topfhelm (13. Jahrhundert) ist der älteste. Er ist oben flach, die Oeffnung für die Augen besteht aus zwei Schlitzen oder einem Spalt zwischen Ober- und Unterteil. Der Kübelhelm (14. Jahrhundert) spitzt sich nach oben etwas zu. Der Stechhelm (15. Jahrhundert) ist ein geschweifter Kübelhelm, dessen oberer Teil sich mehr der Rundung des Kopfes anpaßt und der sich nach dem Halse zu etwas verengert. Der Unterteil tritt da, wo der Einschnitt sich befindet, stark hervor. Der Spangen- oder Turnierhelm ähnelt in der Kopfform dem Stechhelm, an der Stelle des Sehschnittes aber hat er eine breitere Oeffnung, die mit einem von fünf bis sieben Spangen gebildeten Rost verkleidet ist. Diese Helme kommen erst gegen Mitte des 15. Jahrhunderts auf Wappen vor, sie sind aber jetzt die gebräuchlichsten.

Zur Einheit des Stils ist es durchaus erforderlich, daß die Helmform mit der des Schildes in Einklang steht. Man darf also nicht einem im 15. Jahrhundert gebräuchlichen Schilde einen Helm aus dem 13. Jahrhundert anfügen. Der Helm hat in der Regel die Farbe des blanken Eisens, ist jedoch häufig mit edlen Metallen verziert. Das Halskleinod war ursprünglich ein Abzeichen der Turniergesellschaften und kommt erst seit dem 15. Jahrhundert vor. Es soll nur bei denadeligen Helmen angewendet werden. Die gewöhnliche Stellung des Helms ist die auf der Mitte des oberen Schildrandes; steht der Schild schräg, so wird er auf die höher stehende Ecke gesetzt. Sacken begegnet in seinem vorzüglichen Büchlein, dem wir in der Hauptsache hier folgen, dem vielfach verbreiteten Irrtum, daß die Adelsklassen sich durch die Zahl der Helme kennzeichnen. Mehrere Helme über einem Schild bezeichnen nur die einzelnen, in demselben vereinigten Wappen, deren jedes seinen Helm mit seinem besonderen Schmuck hat. Der Mißbrauch, der sich hier und da in neuerer Zeit festgesetzt hat, dem Ritter zwei, dem Freiherrn drei, dem Grasen oft gar fünf Helme auf den Wappenschild zu setzen, bloß zur Unterscheidung des Adelsgrades, ist heraldisch durchaus zu verwerfen. Seit dem 16. Jahrhundert hat sich die Ueberzeugung festgestellt, daß der offene Spangenhelm ausschließlich Adeligen zukomme, während bürgerliche Wappen nur den geschlossenen Stechhelm haben. Letzterer kann natürlich auch von Adeligen geführt werden. Die französische Heraldik hat sich ein eigenes System zurecht gekünstelt, um aus der Form und der Stellung der Helme den Rang zu bestimmen. Diese unhistorische Willkür hat in Deutschland keinen Eingang gefunden. Im übrigen sind auch die eigentlichen ritterlichen Helme in Frankreich und England fast ganz abgekommen, indem die napoleonische »Heraldik« an ihre Stelle Barette mit Federn setzte. In England pflegt man bloß Wülste mit dem ursprünglichen Helmkleinode freischwebend über dem Wappenschilde anzubringen.

[1074] 1075. Helmkleinode oder Helmzier nennt man den auf dem Helme angebrachten figürlichen Schmuck. Ohne denselben ist ein richtiger Wappenhelm überhaupt nicht denkbar; er bildet einen wesentlichen Bestandteil des erblichen Wappens und steht zumeist im Zusammenhange mit den Figuren und Farben des Schildes. Die Hauptformen der selbständigen Kleinode sind: Hörner, Flüge, Schirmbretter, Hüte, Wassen, Federn, Federköcher, Fahnen, sowie Menschen und Tiere. Die Hörner sind immer paarweise, zu beiden Seiten des Helmes emporragend. Die heraldischen Flüge sind künstliche Flügel, einzeln oder paarweise. Schirmbretter nennt man runde Scheiben oder eckige Bretter, die auf dem Helme aufrecht angebracht werden und zur Aufnahme der Schildfiguren dienen. Waffen, wie Streitäxte, Speerspitzen, Hellebarden weisen namentlich polnische Wappen vielfach als Helmzier auf. Federn unvermittelt aus dem Helm hervorgehen zu lassen, ist unheraldisch; sie treten auch für sich allein als Kleinod nur selten auf, dienen vielmehr zur Verzierung anderer Kleinode. Kopfe waren in älterer Zeit sehr gebräuchlich; seit dem 14. Jahrhundert auch Rümpfe von Menschen und Tieren, meist bis zur Hälfte des Körpers. Im allgemeinen verfuhr man mit dem Kleinod recht willkürlich, selbst innerhalb derselben Geschlechter kommen wesentliche Abweichungen vor. In manchen Fällen setzte man über den Wappenschild einer Familie den Kleinodhelm eines anderen Wappens, welches durch Heirat etc. erworben war. Vielfach wurden auch als Auszeichnung gewisse Kleinodsfiguren verliehen, wie z.B. der Reichsadler. Andere wieder sind Abzeichen einer bestimmten Amtsgewalt oder gewisser Rechte. Bei redenden Wappen(d.h. solchen, wo die Wappenfigur sozusagen den Namen illustriert, wie z.B. Henneberg = eine Henne auf einem Berge) kommt es auch vor, daß die Beziehung auf den Namen nicht im Schilde, sondern im Kleinod zu suchen ist. Bei aller Willkür ist aber an der einen Regel festzuhalten, daß die Kleinode stets auf dem Helme befestigt sein müssen und daß Helm und Kleinod unzertrennlich sind. Zur Zeit der lebenden Heraldik waren die Kleinode aus Leder, Holz, Pappe, Blech, Flechtwerk etc. gefertigt. Die vermittelnden Unterlagen sind neben Wulsten, Bauschen und Kissen die Helmdecken, als die verbreitetste und wichtigste Vermittelung zwischen dem Helm und seinem Kleinod, dann die Helmkronen. Man muß diese streng auseinanderhalten von den Rangkronen. Die Helmkronen sind durchweg von einfacher Form und haben nur vier Zinken, die in gotische Blätter, Kleeblätter oder Lilien auslaufen. Anfangs eine besondere Auszeichnung, wurden sie später sehr allgemein und werden jetzt fast auf jedem adeligen Helm angebracht. Sie sind aber keineswegs für einen solchen unerläßlich; es giebt ungezählte adelige Wappen, welche die Helmkrone nicht aufweisen. Von den Helmdecken sei noch bemerkt, daß auch in ihrem Gebrauch auf eine Uebereinstimmung des Stils zu achten ist. Zum Kübelhelm gehört eine mantelartige Decke. Erst in der Zeit des Stechhelms trug man mehr schnörkelige Decken. Die heutige, dekorativ und arabeskenartig behandelte Decke paßt nur zum Spangenhelm.

Das Kapitel der Rangkronen sei mit der Bemerkung eingeleitet, daß die alte Heraldik sie nicht kennt. Die Unterschiede in der Form und der Anzahl der Zacken sind neueren Datums und haben sich mit der (früher nur fürstlichen Personen angemessenen) Praxis ausgebildet, statt des Helmes Kronen auf den Wappenschild zu setzen. Es sind das natürlich Phantasiegebilde. Sie bestehen aus einem Reisen mit Blatt-oder Perlenzinken. In den verschiedenen Ländern sind die Formen nicht gleich und es besteht kein für alle Länder gültiges System. In Deutschland führen die Grafen eine Krone mit neun sichtbaren Kugeln oder großen Perlen, die Freiherren mit sieben Perlen, die Ritter und Edelleute haben fünf Perlen oder drei Blattzinken, dazwischen zwei Perlenzinken. Statt der Rangkronen mit Perlen und Kugeln nimmt man in neuester Zeit wieder die Mode des 17. und 18. Jahrhunderts an, eine Blätterkrone nämlich, und zwar für den höheren Adel (Grafen und auch Freiherren) eine solche mit fünf und für den einfachen Adel mit drei Blättern. Ehemals souveräne Grafen, die den Titel Erlaucht führen, haben die Grafenkrone mit roter vorstehender Mütze, deren Spitze ein Hermelinschwänzchen ziert. Diese Krone dürfen aber nur die Chefs der Familie führen.

Ueber die Benutzung der Rangkronen in Verbindung mit dem Wappen herrscht ziemliche Unkenntnis. Die Rangkronen ruhen nicht freischwebend, sondern fest auf dem oberen Rande des Schildes. Man führt entweder Helm mit Kleinod oder Rangkrone; niemals beides gleichzeitig. Es ist heraldisch ein Unding, den Helm in die Rangkrone hineinzusetzen oder ihn gar auf deren Zinken balancieren zu lassen. Auch darf die Rangkrone (im Gegensatz zur Helmkrone) niemals als Vermittelung zwischen Helm und Kleinod, noch zur Krönung von Tieren oder anderen Schild- und Kleinodfiguren verwendet werden. Es kommen in der alten Heraldik allerdings Beispiele vor, daß Kronen, Fürstenhüte etc. als Kleinod getragen wurden, aber das ist sehr selten und ebenso unlogisch, als wenn jemand zwei Kopfbedeckungen auf einmal tragen wollte.

Von den heraldischen Prachtstücken, den Schildhaltern, Wappenzelten und Mänteln und den Devisen, sei bezüglich der letzteren betont, daß als solche nicht bloß Sinnsprüche vorkommen. Oft sind es einzelne Buchstaben, rätselhafte Worte, in England sogar Figuren (wie z.B. die weiße Rose des Hauses York), welche als Erkennungszeichen oder dergleichen dienen. Wortdevisen sollen kurze, vielsagende Kernsprüche sein, die zu einer That, Begebenheit, zu Vaterland, Religion etc. in Beziehung stehen. Jeder Besitzer eines Wappens hat das Recht, diesem einen beliebigen Wahlspruch beizufügen.

Dieser wird meist auf Zetteln oder Bändern unter dem Schild um den Unterrand desselben geschlungen. Worte und Wahlsprüche im Schild, auf einem Pfahl oder Balken gehören zu den Schildbildern und dürfen als solche nicht willkürlich behandelt werden.

[1075] 1076. Beizeichen oder Brüche nennt man Merkmale im Wappenschilde, um beispielsweise die Nebenlinien eines Hauses auseinanderzuhalten. Sie bestehen entweder in einer Veränderung der Tinkturen des Wappenbildes oder Beifügungen zu demselben. Man kann heute noch auf gemeinschaftliche Abstammung ganz verschiedener Familien aus dem Umstande schließen, daß sie dasselbe Wappenbild, nur in verschiedenen Farben oder in veränderter Stellung führen. Hier sei auch der irrigen Ansicht widersprochen, daß die Wendung einer Schildfigur nach links die uneheliche Geburt bezeichne. Die Stellung der Schildfiguren richtet sich lediglich nach der des Schildes, und nach links gewendete Figuren kommen auch sehr häufig vor.

[1076] 1077. Zusammengesetzte Wappen sind solche, die als Ganzes aus mehreren einzelnen Wappen bestehen. Der Schild, welcher zur Aufnahme mehrerer Wappen durch Verschränkung derselben bestimmt ist, wird durch gerade Linien in so viel Felder geteilt, als die Zahl und Beschaffenheit der zu vereinigenden Wappen erfordert. Bei zwei Wappen wird der Schild gespalten oder häufig noch quadriert, wobei die Schilder die Richtungen im heraldischen Sinne rechts oben und links unten das vornehmere, die anderen beiden das andere Wappen erhalten. Bei dreien steht das zweite Wappen in der Mitte oder in einem aufgelegten Mittelschild, bei vier wird der Schild geviertet, bei fünf fügt man einen Mittelschild hinzu, der dann das Hauptwappen führt. Hinsichtlich der Farben ist zu bemerken, daß die Tinkturen der Bilder stets voneinander abstechen müssen. Was die Helme anbelangt, so werden sie bei Wappenvereinigungen in einen Schild entweder nebeneinander über den Gesamtschild gesetzt oder man bringt auf einem Helm die Kleinode der zwei hauptsächlichsten Wappen an.

Im allgemeinen trifft man, wie Freiherr von Sacken in seiner »Heraldik« konstatiert, nur selten Wappen, welche den Anforderungen der echten Heraldik entsprechen. Es hängt den meisten noch viel von der Geschmacklosigkeit und der heraldischen Unkenntnis der Rokokoperiode und der Stillosigkeit der darauffolgenden Zeit an. Zur Besserung dessen kann nur die Anschauung und Vergleichung von vielen Originalen aus der Blütezeit der Heraldik den rechten Weg bezeichnen. Besonders sind die Wappen aus dem 14., 15. und auch noch aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts als Vorbilder zu empfehlen.

Fußnoten

1 Richtiger ist es, diese Bezeichnung umgekehrt zu geben, da das heraldische rechts und links immer vom Schildträger aus gilt.


Quelle:
Baudissin, Wolf Graf und Eva Gräfin: Spemanns goldenes Buch der Sitte. Berlin, Stuttgart [1901].
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