VI.

Unser Verhalten im Ausland.

[796] 797. Nach Rußland. Jeder, der in das Ausland fährt, thut gut, sich für alle Fälle mit irgend einer Legitimation, als Herr mit seinen Militärpapieren, zu versehen, wenngleich ein Paßzwang nur für Rußland existiert. Hier aber wird unnachsichtlich gehandhabt und erbarmungslos wird jeder, der keinen Paß besitzt, an der Grenze zurückgewiesen.

Selbst die Bestechung und die Trinkgelder, für die der Russe im höchsten Grade empfänglich ist, sind nicht im stande, hierin etwas zu ändern, und wer es etwa wagen sollte, ohne die Legitimation auf verbotenem Wege das Land zu betreten, dürfte sehr traurige Erfahrungen machen.

Weniger streng ist man dagegen, namentlich an der russischen Grenze, mit dem Zoll. Ein gutes Trinkgeld genügt, um stets unbehelligt davon zu kommen. Nur Bücher sind unwiderbringlich verloren, da sie alle zur Zensur nach Riga geschickt werden, und was dort als staatsgefährlich anerkannt wird, überschreitet manchmal den gesunden Menschenverstand um ein Beträchtliches. Daß man in dieser Hinsicht nicht vorsichtig genug sein kann, möge folgendes Beispiel beweisen.

[797] 798. Einschmuggelung von Büchern. Der erste Steuermann eines deutschen Schiffes ließ sich durch die Bitten eines bekannten Russen bewegen, diesem aus Deutschland gewisse Briefe und Zeitungen, die ein dritter ihm einhändigen sollte, mitzubringen. Ungefähr ein Vierteljahr später, als das Schiff wieder im Hafen anlangte, erschien ein Polizeibeamter mit der Aufforderung an den Steuermann, doch einmal auf die Polizeiwache zu kommen. Ahnungslos ging dieser mit, und obgleich seitdem viele Jahre verflossen sind, soll der Steuermann heute immer noch wiederkommen. Er sitzt, weil die Schriften, deren Inhalt er nicht kannte, nihilistischer Art waren, und trotz der Intervention der deutschen Behörden können noch wieder Jahre vergehen, ehe er entlassen wird. Die russische Gerichtspflege läßt sich Zeit, und Gefangene sitzen oft jahrelang in Untersuchung, bevor überhaupt das erste Verhör mit ihnen vorgenommen wird, das bei uns in Deutschland innerhalb der ersten vierundzwanzig Stunden zu erfolgen hat. Auch die Sachen, die man in seinem Koffer mit sich führt, dürfen nicht in Zeitungspapier gewickelt werden. Wer dies nicht befolgt, muß sich darauf gefaßt machen, daß ihm alles herausgerissen wird.

[798] 799. Zu schmuggeln ist nach Rußland ebensowenig erlaubt, wie nach einem anderen Staate, aber man nimmt es nicht so genau. Als ich vor einigen Jahren in Rußland war, brachte ich dort lebenden verwandten Damen zwei Sonnenschirme mit und konnte es nicht übers Herz bringen, dem Beamten gegenüber zu lügen, daß diese bereits gebraucht seien. Zum Zweck der Verzollung wurden sie mir abgenommen und drei Tage lang konnte ich vor- und nachmittags auf das Zollbureau laufen, um die Sache in Ordnung zu bringen. Als ich die Schirme endlich in Händen hatte, sagte ein hoher Zollbeamter zu mir: »Ja, lieber Freund, warum sind Sie auch so dumm, warum sagen Sie nicht, daß die Schirme gebraucht waren? Wenn Sie wieder einmal nach Rußland kommen, müssen Sie die Sache schlauer anfangen.« Ich gelobte es ihm, mich zu bessern und fortan ebenso wie die anderen zu schmuggeln, soweit es in meinen Kräften stände. Sehr scharf sucht man an der russischen Grenze, ebenso wie in Oesterreich, Italien und all den Ländern, die das Monopol besitzen, nach Cigarren und der Zoll, den man bezahlen muß, steht in gar keinem Verhältnis zu dem Wert des Tabaks, den man mitnehmen will. Cigarren werden nicht nach der Qualität und dem Preise, sondern lediglich nach dem Gewicht versteuert, und ich erinnere mich, einmal in Oesterreich für eine Kiste Cigarren, die 22 Mk. kostete, 24 Mk. Zoll entrichtet zu haben. Natürlich vigiliert jedes Land bei der Abreise besonders auf die Sachen, die es als Spezialität fabriziert, und deshalb ist es Damen, die aus Belgien kommen, zu empfehlen, mit dem Schmuggeln von Spitzen äußerst vorsichtig zu sein.

[799] 800. Schmuggle nicht! Darüber, daß das Schmuggeln sich nicht gehört, ein Wort zu verlieren, ist überflüssig, und niemals steht die Strafe, wenn wir abgefaßt werden, auch nur einigermaßen im Verhältnis zu dem Wert der Ware. Außerdem erfordert dieser Betrug, wie jeder andere, eine große Uebung und fast immer stellen sich die Leute, die recht unbefangen sein wollen, so dumm wie nur möglich an.

Wer die Grenze glücklich überschritten hat, ohne mit seinen verbotenen Schätzen abgefaßt zu sein, hüte sich, seinen Mitreisenden gegenüber seine laute Freude über den gelungenen Coup zu äußern. Mehr als einmal ist es vorgekommen, daß ein Herr, mit dem man sich bisher sehr liebenswürdig unterhielt, auf eine derartige Bemerkung hin äußerte: »Ich bin Zollbeamter und bedaure, Sie und Ihr Vergehen nach dem Gesetz zur Anzeige bringen zu müssen.«

Demjenigen, der nach Frankreich fährt, ist es zu empfehlen, keine Lebensmittel in seinem Koffer zu haben, denn wenn der Einfuhrzoll für diese Sachen auch nur gering ist, so ist die Umständlichkeit, die uns unter Umständen eine einsame Wurst bereitet, desto größer.

[800] 801. Anpassung an fremde Sitten. Wenn wir nach einem fremden Lande kommen, so kann und wird niemand von uns erwarten, daß wir gleich am ersten Tage alle dort bestehenden Bestimmungen, Sitten und Gebräuche kennen, aber man erwartet von uns, daß wir im Laufe der Zeit uns mit ihnen bekannt machen und uns nach ihnen richten. Niemand wird von uns fordern, dies in so hohem Maße zu thun, daß wir unsere eigene Nationalität sofort aufgeben, und jene Deutsche sind nicht wert, vom Regen durchnäßt zu werden, die, sobald sie sich im Ausland befinden und das Wort »Deutschland« hören, sich neugierig erkundigen, wo in der Welt dieses Ländchen denn zu finden sei. Wie ich schon an anderer Stelle sagte, halten viele es schon deshalb unter ihrer Würde, sich nach den fremden Sitten zu richten, weil die Ausländer, die zu uns kommen, sich um unsere Bräuche auch nicht kümmern. Dies ist kleinlich gedacht und unlogisch, denn damit, daß ein Engländer häufig ein Flegel oder eine Amerikanerin unliebenswürdig ist, folgt für uns nicht die logische Notwendigkeit, ebenso zu sein.

Schon um nicht überall als Fremder angesehen, kritisiert, ausgelacht und übervorteilt zu werden, empfiehlt es sich, sich etwas nach den bestehenden Gesetzen zu richten. Man erspart sich dadurch viele Unannehmlichkeiten und man darf getrost behaupten, daß nur derjenige auf seinen Reisen Land und Leute kennen lernt, der sich ihre Sitten für die Dauer des dortigen Aufenthaltes zu eigen macht. In vielen Fällen haben wir selbstverständlich nicht nötig, uns die Sitten der Anderen anzueignen, sondern es genügt vollständig, wenn wir uns ihnen fügen oder uns zum wenigsten nicht darüber lustig machen. Wer in Spanien als Fremder große Reden gegen Stiergefechte halten will, kann sich nicht wundern, wenn ihm blitzschnell der scharfe Dolch eines Torero zwischen die Rippen fährt.

[801] 802. Verkehr mit den Konsulaten. In fast allen größeren Städten des Auslandes hat das Deutsche Reich Konsulate, die zwar in erster Linie berufen sind, das Interesse des Reiches, namentlich in Bezug auf Handel, Verkehr und Schiffahrt thunlichst zu schützen und zu fördern, dann aber auch die Aufgabe haben, den Angehörigen der Bundesstaaten, sowie anderer befreundeter Staaten in ihren Angelegenheiten Rat und Beistand zu gewähren. Sie müssen sich hierbei nach den Reichsgesetzen und den ihnen erteilten Instruktionen richten und die durch die Gesetze ihres Amtsbezirks gebotenen Schranken einhalten.

Hieraus folgt für die Reisenden, daß sie von den Konsulaten nichts Unmögliches verlangen und nicht fordern sollen, daß man ihnen zuliebe von den bestehenden Bestimmungen abweicht. Wer sich längere Zeit in einer fremden Stadt aufzuhalten gedenkt, thut gut, sich dem Konsul seines Landes vorzustellen oder wenigstens seine Karte bei ihm abzugeben. Niemand kann wissen, ob er nicht in die Lage kommt, fremde Hilfe zu gebrauchen, und es liegt in unserem eigenen Interesse, daß der Vertreter unseres Landes uns schon vorher persönlich kannte und sich ein Urteil darüber bilden kann, wes Geistes Kind wir sind. Es ist falsch, die Beamten mit jeder Kleinigkeit zu behelligen, aber ebenso unrichtig ist es, sich zu genieren, ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mir selbst passierte es einmal, daß mir in Paris in meinem Hotel eine größere Summe Geldes gestohlen wurde, und als ich mich später an unseren Konsul wandte, sagte mir dieser: »Wenn Sie mich eher gefragt hätten, würde ich Ihnen gesagt haben, daß in diesem Hause vor einiger Zeit ein Russe ermordet worden ist und daß man anscheinend aus Prinzip alle Deutschen, die dort absteigen, bestiehlt.« Gemeinsam mit mir fuhr der Konsul nach dem Hotel, und seinem energischen Auftreten habe ich es zu verdanken, daß der Wirt mir aus eigener Tasche die Hälfte des mir gestohlenen Geldes ersetzte.

Bei den Botschaftern oder den Gesandtschaftsattachés Besuch zu machen und sich persönlich vorzustellen, empfiehlt sich nur dann, wenn man den Wunsch hat, mit ihnen gesellschaftlich zu verkehren, und dies ist nur dann möglich, wenn man mit guten Empfehlungen ausgerüstet ist. Die Botschafter sind auch in Bezug auf ihren gesellschaftlichen Verkehr einer strengen Kontrolle seitens der Spione unterworfen und schon aus diesem Grunde müssen sie sich in ihrem Verkehr Beschränkungen auferlegen.

Daß man nicht nötig hat, ein verdächtiges Individuum zu sein, um von dem Empfang bei der Botschaft ausgeschlossen zu werden, ist wohl selbstverständlich. Aber die Botschafter sind nicht nur die Vertreter des Reiches, sondern auch der Person des Kaisers, und ebenso wie bei Hofe nicht jeder zugelassen werden kann, ist dies auch bei den Botschaftern der Fall.

Die gute Sitte erfordert es auch, daß wir im persönlichen Verkehr mit den Gesandten, deren Attachés oder den Konsuln in unserer Unterhaltung vorsichtig und taktvoll sind und nicht Staatsgeheimnisse irgend welcher Art durch neugierige Fragen zu ergründen suchen. Ueber Politik dürfte man nie mit ihnen sprechen, weil man diese Herren dadurch in die Verlegenheit setzt, uns nicht nur ihre Ansicht, sondern auch ihre Antwort schuldig zu bleiben, da sie sich nicht der Gefahr aussetzen dürfen, daß das, was sie uns anvertrauen, weiter erzählt wird und entstellt in die Oeffentlichkeit dringt.

[802] 803. Beistand in Verlegenheiten. Jedem Konsul steht zur Unterstützung der Landsleute, die weiß Gott wie in Not oder Verlegenheit gerieten, eine allerdings nicht sehr reichlich bemessene Summe von Staatswegen zur Verfügung. Derjenige, dem sein ganzes Geld irgendwie abhanden kam, braucht sich also nicht zu genieren, bei seinem Konsul, bis die neue Sendung von zu Hause eintrifft, eine Anleihe zu machen.

Für Arme und Bedürftige bestehen fast überall die sogenannten deutschen Hilfsvereine, deren Adresse man auf jedem Konsulat erfährt und die ihre edelste Aufgabe darin erblicken, nicht nur mit Worten, sondern auch mit Thaten zu helfen, soweit die vorhandenen Mittel dies irgendwie erlauben.

Wer sich längere Zeit in einer Stadt des Auslandes aufhält, die einen deutschen Hilfsverein in ihren Mauern beherbergt, sollte es nicht versäumen, diesen Verein aufzusuchen und ihm nach Maßgabe seines Geldbeutels eine größere oder kleinere Summe zuzuwenden. Er thut damit ein gutes Werk und verschafft sich außerdem dadurch unter den am Orte lebenden Deutschen von vornherein eine gute Stellung. Leider werden die Hilfsvereine von den massenhaft im Auslande, namentlich in Frankreich und Italien, herumstreichenden, beständig »auf der Walze« befindlichen »Brüdern Straubinger« dermaßen belästigt und in häufig unverschämter Weise in Anspruch genommen, daß der Hilfesuchende darauf gefaßt sein muß, zunächst unverhohlenem Mißtrauen zu begegnen. Auch in dieser Hinsicht ist es daher durchaus geboten, auf Reisen im Ausland unanfechtbare Legitimationspapiere bei sich zu führen.

[803] 804. Wie stelle ich ein Billet zusammen? Seit dem die Rundreisebillets – oder richtiger gesagt: die zusammenstellbaren Billets, denn man ist dabei keineswegs zu einer »Rundreise« verpflichtet – erfunden sind, verbringt der Deutsche einen noch größeren Teil seines Lebens als bisher auf der Eisenbahn. Wer sich über das Ziel seiner Reise, sowie über die hauptsächlichsten Orte, die er unterwegs berühren will, im klaren ist, thut gut, die Zusammenstellung der Billets stets dem Bureau der Eisenbahndirektion zu überlassen. Man hat dann die Gewißheit, daß der kürzeste und damit auch zugleich der billigste Weg ausgesucht wird. In allen großen Städten, in denen der Sitz einer Eisenbahndirektion ist, genügt es, das Billet sechs Stunden vor der Abreise zu bestellen. An anderen Orten muß der Auftrag 24 Stunden vorher schriftlich bei der Billetausgabe niedergelegt werden.

Die Fahrscheinhefte haben den Vorzug der Billigkeit, aber den großen Nachteil, daß sie kein Freigepäck gewähren, und wer viele Koffer bei sich führt, reist als Rundreisender teurer, als sonst, obgleich der Tarif, nach dem das Gepäck bei einem Rundreisebillet befördert wird, billiger ist, als wenn man Sachen per Fracht oder gar per Eilgut befördert.

Wer über die nötigen Mittel verfügt, thut am besten, sich ein sogenanntes Cookbillet zu kaufen, das zwar nicht unerheblich teurer ist, aber den Vorzug hat, daß es bei größeren Strecken, wo man es aus drücklich wünscht, zugleich Coupons für diejenigen Hotels enthält, mit denen die Firma in geschäftlicher Verbindung steht, und sie hat ihre Hotels ebenso gut in Aegypten, wie in Sizilien oder in Rußland. Wer einer deutschen Firma den Vorzug giebt, kann zwischen verschiedenen Instituten wählen, die in ihren Leistungen und Beziehungen dem englischen Hause nicht nachstehen.

[804] 805. Rücksicht am Billetschalter. Demjenigen, der sich sein Billet am Schalter kauft, ist zu raten, nicht in der letzten Minute zu erscheinen. Rücksichtslos ist es, sich zwischen den Reisenden, die vor der Billetausgabe ein Queue bilden, durchzudrängen, über die vor ihm Stehenden hinwegzulangen oder bei der Ausgangsseite einzudringen und den anderen zuvorzukommen. Unter Umständen kann man selbst einen fremden Herrn, der gerade an der Kasse ist, bitten, unsere Karte mitlösen zu wollen, ebenso wie man als Herr selbst einer unbekannten Dame keinen Korb geben darf, wenn sie uns höflich ersucht, für sie das Billet mitzulösen.

Die Rücksicht auf unsere Mitmenschen sollte uns veranlassen, den Betrag für das Billet, wenn auch nicht gerade abgezählt, so doch wenigstens in so kleiner Münze bei uns zu führen, daß das Wechseln großer Summen, das für die hinter uns Stehenden einen nicht unbeträchtlichen Zeitverlust bedeutet, vermieden wird.

[805] 806. Freigepäck. Vielleicht dürften die nachfolgenden Angaben über das Freigepäck willkommen sein: Frankreich gewährt den Reisenden dreißig Kilo, ebenso Spanien, Portugal, Großbritannien. Wer aber jemals im Lande des Plumpuddings reiste, weiß, daß die Engländer sich mit solchen Kleinigkeiten, wie es das Nachwiegen des Gepäcks ist, gar nicht aufhalten. Wenn man nicht statt der dreißig Kilo gleich dreihundert mitnimmt, kann man sicher sein, in Ruhe gelassen zu werden, zumal man in England Gepäckwagen, wie wir sie haben, gar nicht kennt, sondern seine Koffer mit in das Coupé nimmt und sie dort in einen Extraraum absetzt.

Die Niederlande gewähren fünfundzwanzig Kilogramm Freigepäck, Dänemark zwanzig, Skandinavien fünfundzwanzig, Rußland und Finnland sechzig russische Pfund (das russische Pfund ist etwa ein Viertel mehr als das unsrige), Bulgarien und Serbien geben dreißig Kilo.

Kein Freigepäck gewähren Belgien, Oesterreich, Ungarn, Italien und die Schweiz.

Quelle:
Baudissin, Wolf Graf und Eva Gräfin: Spemanns goldenes Buch der Sitte. Berlin, Stuttgart [1901], S. 796-806.
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