[1078] 1078. Allgemeines. Es giebt kaum noch etwas, das so verschieden – und so extrem verschieden – bewertet wird, wie die Orden. Während die einen eine Dekoration als »ihres Lebens schönsten Traum« betrachten und erstreben, verachten die anderen sie als eine nichtige, wenn nicht gar lächerliche Aeußerlichkeit. Die Wahrheit bezw. das Angemessene dürfte, wie überall und immer, so auch hier in der Mitte liegen. Das geflissentliche Erstreben einer solchen Auszeichnung, die Ordenssucht, braucht zwar nicht immer die Negation des wirklichen Verdienstes zu sein. Aus einer Untugend, als welche die Sucht, mit äußeren Mitteln zu glänzen, doch unbedingt zu bezeichnen ist, können sich doch Qualitäten oder wenigstens der Sporn zu besonderen Leistungen und wirklichem, eine Anerkennung verdienendem Hervorthun ergeben. Denn im allgemeinen sind Orden allein durch den Wunsch, sie zu besitzen, nicht zu erreichen. Sie erfordern fast durchweg eine Leistung oder – ein Opfer. Das an Geld ist das billigste, aber natürlich auch am wenigsten »verdienstvolle«. Und diese Art des Erwerbs von Orden, welche in der Form von Zuwendungen für gemeinnützige Anstalten, Kirchenbauten etc. heute noch häufiger ist, als man glaubt, ist es im wesentlichen, welche zu einer Diskreditierung des Ordenswesens im öffentlichen Urteil geführt hat. Auf andere Gründe werden wir im Verlaufe unserer Darstellung noch hinzuweisen haben.

Es ist also nicht immer gesagt, daß jemand, der einen Orden anstrebt, ihn de facto nicht verdient. Jedenfalls aber schmälert er sein Verdienst durch dieses Streben – gerade wie eine gute That, eine Menschenrettung oder sonst eine besondere Leistung an Wert einbüßt, wenn die Anerkennung herausgefordert oder damit herumgeprotzt wird. Auch ist es nicht gerade schön und fällt in das Gebiet des Komischen, wenn eine elegante Dekoration unentwegt getragen und ostentativ herausgekehrt wird. Der unbestechliche Witz des Volkes bemächtigt sich dergleichen sofort, namentlich, wo er einen Ursprung wittert, dessen Qualität in umgekehrtem Verhältnis zur Ostentation steht. Man fragt sich lächelnd, ob der Betreffende seinen Orden auch auf dem Nachthemde bezw. Schlafrock trage. Ein witziger Kopf definierte den »reichen Himmel, Stern an Stern« eines mit Orden überladenen Mitgliedes der Gesellschaft wie folgt: Den ersten bekam er, weil er noch keinen hatte, den zweiten, weil er schon einen hatte, und die anderen kamen dann von selbst. Dieses »von selbst kommen« kann man wirklich häufig beobachten. Eine Frau bemerkte auf die Mitteilung von der Dekoration ihres Gatten erschrocken: »Aber wenn man mich nun fragt wofür?«

So sind der mehr oder minder scharfen bezw. scherzhaften Bemerkungen unzählige, denen diejenigen zum Opfer fallen, welche von einer ihnen erwiesenen Auszeichnung, gleichviel ob verdient oder nicht verdient, allzuviel »hermachen«. Nicht minder tadelnswert aber ist das andere Extrem. Man darf nicht vergessen, daß Auszeichnungen solcher Art überwiegend doch von vielem Verdienst getragen werden. Der allzu große Eifer gegen die »Ordensspielerei« ist immer verdächtig im Sinne der bekannten Definition, daß Orden weniger dazu da sind, diejenigen zu belohnen, welche sie bekommen, als die zu ärgern, welche keine kriegen. Die drastischen Verse eines Zeitsatirikers:


Er haßte das Aristokratenpack

Und schalt auf Titel und Orden –

Da flog ein Bändchen au seinen Frack

Vor Zorn ist er – sprachlos geworden ...


finden sich häufig bethätigt. Mag man es immerhin als Schwäche betrachten – die Sucht, sich von seinen Mitmenschen auch äußerlich abzuzeichnen, ist ein document humain, welches durch Theoretisieren nicht aus der Welt geschafft wird. Die über ganz Deutschland verbreitete Gesellschaft »Schlaraffia«, deren hu moristisch-satirische Tendenz auch auf eine Persiflage des Ordenswesens gerichtet ist, kann als ein scherzhafter Beleg angeführt werden, sintenmalen viele Mitglieder es sich heftig angelegen sein lassen, so viele »Ahnen« und »Orden« zu bekommen, wie nur irgendlich möglich. Sie unternehmen ordentlich Reisen, um durch Beiwohnung von »Sitzungen« in verschiedenen »Reichen« einen möglichst dichtbesäeten und vielgestaltigen Schmuck ihres Plastrons zu erlangen. Doch das nur beiläufig.

Es bedarf natürlich kaum einer besonderen Erwähnung, daß nicht alle Feinde des Ordenswesens in die Kategorie fallen, welche mit den citierten Versen charakterisiert ist. Wir meinen aber, daß auch eine grundsätzliche Gegnerschaft nicht soweit führen dürfte, eine Dekoration in ostentativer Form abzulehnen. Kein Mann von Takt und Geschmack wird eine ihm erwiesene Artigkeit oder Liebenswürdigkeit mit Unhöflichkeit beantworten oder zurückweisen; thut er es aber, so äußert sich darin eine weitaus peinlichere Protzerei, als wenn er mit der ihm erwiesenen Auszeichnung prunkte. In letzterem Falle ist es nur eine kleine Schwäche, die sich offenbart, in ersterem aber wird eine große Schwäche des Taktes und Rücksichtslosigkeit des Empfindens geflissentlich als Stärke hingestellt. Niemand, der einen Orden erhält, ist auch verpflichtet, ihn zu tragen. Will er sein Knopfloch nicht damit ausstatten, so mag er ihn in die Kommode legen – und seinem »Mannesstolz« bezw. seinen Grundsätzen ist Genüge gethan – sofern zu den Grundsätzen nicht auch die grundsätzliche Unhöflichkeit gehört.

Im allgemeinen besteht die Praxis, daß Leute, die nicht in einem militärischen oder Beamtenverhältnis stehen und denen ein Orden zugedacht ist, vorerst befragt werden, ob sie die Dekoration annehmen.

[1078] 1079. Die Geschichte der Orden resp. dessen, was wir heute darunter verstehen, erweist nur einen ganz losen Zusammenhang mit ihrem eigentlichen Ursprunge. Orden waren im Anfange lediglich Vereine, deren Mitglieder behufs gemeinschaftlicher Bestrebungen sich die Beobachtung gewisser Regeln und Ordnungen (ordines) zur Pflicht machten. Sie zerfallen in geistliche und weltliche Orden. Hinsichtlich der letzteren sind zu unterscheiden die in Nachahmung der geistlichen Orden entstandenen Ritter- und die der neueren Zeit angehörenden Verdienstorden.

[1079] 1080. Die geistlichen Orden kommen hier natürlich wenig in Betracht. Sie seien nur als der eigentliche Ursprung des Ordenswesens überhaupt kurz erwähnt. Der erste Orden war der vom heiligen Benedikt begründete. Dieser zeigte zuerst die stramme Organisation und zweckentsprechende Gliederung, welche das geistliche Ordenswesen von jeher auszeichnete. Das Ansehen, welches die Ordensmitglieder bis zu ihrer Demoralisierung in späterer Zeit genossen, gab auch den Anstoß zu einer mönchischen Regulierung der gesamten Weltgeistlichkeit. Da sich zu Ende des zwölften Jahrhunderts ganz regellos und oft mit sonderbaren Zwecken eine Unzahl von geistlichen Orden bildete, so verboten seit dem Jahre 1215 verschiedene Kirchenversammlungen jede Neubildung und schufen dadurch den bestehenden Kongregationen einen numerischen und organischen Ausbau. Der Abbruch aber, welchen die Reformation den Orden that, veranlaßte die Päpste, die Neugründungen wieder frei zu geben; und bald entstanden neben den verschieden benannten Verzweigungen des Benediktinerordens und den eigentlichen Mönchsorden (Prämonstratenser, Augustiner, Serviten etc.) die Barnabiten, Oratorianer, Lazaristen, Barthelemiten, Barmherzigen Brüder und – last not least – die Jesuiten. Die Orden hatten sozusagen eine aristokratischrepublikanische Verfassung, wobei jedoch die Bischöfe ursprünglich die Gerichtsbarkeit über alle in ihrem Sprengel befindlichen Klöster beanspruchten. Mit der Zeit aber begünstigten die Päpste die Unabhängigkeit der Orden in der Weise, daß diese lediglich einem in Rom wohnenden »General« unterstanden, welcher seinerseits nur dem Papste verantwortlich war. Mit dem General zusammen bildete auch heute noch ein Generalkapitel die Provinziale, welche die Aufsicht über die Klöster des betreffenden Ordens in den einzelnen Provinzen führen. Die Oberen der Orden gehören nach dem kanonischen Recht zu den Prälaten und verhandeln über die Angelegenheiten ihres Klosters gemeinschaftlich mit dem Konvent. Die Mitglieder desselben sind die Konventualen (patres), im Gegensatz zu den niederen Mönchen (frates), den in den Orden noch nicht aufgenommenen Aspiranten und den sogenannten Laienbrüdern.

Als ein Verbindungsglied zwischen den geistlichen und weltlichen Orden und als Produkt des mönchischen und ritterlichen Geistes des Mittelalters sind die geistlichen Ritterorden zu betrachten. Ihre Blüteperiode war begreiflicherweise die Zeit der Kreuzzüge. Die Ritter verpflichteten sich nach bestimmten, von der geistlichen Behörde genehmigten Regeln nicht nur zum Kampf gegen die Ungläubigen – woraus sich gewisse missionäre Tendenzen noch erhalten haben – sondern auch zur Hospitalität und gewissen religiösen Uebungen. Sie nahmen auch die Pflicht auf sich, als gemeinsames Abzeichen das Kreuz zu tragen – und hier haben wir den Ursprung des Ordenswesens in seiner heutigen Gestalt.

Die wichtigsten geistlichen Ritterorden sind folgende:

[1080] 1081. Der Militärritterorden von Alcantara (spanisch) ist gestiftet von den beiden Brüdern Don Suero und Don Gomez Fernando Barrientos im Jahre 1156 unter dem Namen »Orden des heil. Juan del Pereiro«. Noch in demselben Jahre bestätigte der Bischof von Salamanca den Orden nach den Regeln des heil. Benedikt. Band und Kreuz waren rot. – Mit diesem Orden eng verwandt ist

[1081] 1082. Der militärische Ritterorden von Calatrava, gestiftet 1158 von Don Sancho III., König von Kastilien, durch die Schenkung der den Mauren abgerungenen Stadt Calatrava an ihre Eroberer. Nachdem der Orden sich konstituiert hatte, versahen die Mitglieder teils den Waffen-, teils den geistlichen Dienst nach den Regeln der Cisterzienser. Nachdem 1197 bei der Wiedereroberung Calatravas durch die Mauren fast sämtliche Ritter gefallen waren, verlegten die wenigen Ueberlebenden den Wohnsitz des Ordens nach dem Schlosse Salvatierra und wurde der Orden eine Zeit lang auch so benannt. Im Jahre 1213 nahm der Orden von der Stadt Alcantara, die ihm König Alphons von Kastilien geschenkt, den Namen an und verlegte seinen Wohnsitz dahin. Infolge mancher Unordnungen wurde 1489 König Ferdinand der Katholische zum Administrator des Ordens ernannt. Ein paar Jahre später ging auch das Großmeistertum mit dem von Calatrava und St. Jakob auf die Krone Spaniens über. Die Ritter müssen eine Ahnenprobe ablegen und den Nachweis führen, daß unter ihren Vorfahren sich weder Juden noch Mauren befinden.

[1082] 1083. Der Ritterorden der Tempelherren wurde 1119 von Hugo de Payens gestiftet, mit dem Zwecke, die nach Rom ziehenden Pilger zu schützen. Der einst überaus starke, mächtige und angesehene Orden, dessen Großmeister fürstlichen Rang hatten, wurde bereits im Jahre 1312 aufgehoben. Sein materielles Erbe trat der

[1083] 1084. Militärische Ritterorden Unserer lieben Frau zu Montefat an. Dem am 22. Juli 1319 gestifteten Orden wurden sowohl die Güter des Tempelordens wie auch die des Ordens von St. Georg zu Alfama zugesprochen. Bis 1587 hatte der Orden seine eigenen Großmeister; in diesem Jahre aber wurde König Philipp II. zum Administrator erwählt. Letzterer genehmigte den Rittern, die bis dahin mönchische Gelübde abgelegt hatten, die Verheiratung. Jetzt ist dieser Orden gleich dem Alcantara- und Caltavaraorden ein Königlicher und seine Verleihung an ähnliche Bestimmungen gebunden wie bei jenem bestehen. Die Zeremonienkleidung ist ein weißer Mantel, der links mit dem roten Ordenskreuz besteckt ist.

[1084] 1085. Der deutsche Ritterorden wurde am 19. November 1190 durch Herzog Friedrich von Schwaben begründet, indem er den Verein der Brüder des St. Marienhospitals zu einem geistlichen Ritterorden erhob. Bestimmung war, daß die Ritterbruder von adeligem Geblüt sein und sich der Bekämpfung der Ungläubigen wie der Krankenpflege widmen sollten. Nachdem die Balley Utrecht protestantisch geworden und sich vom Orden gelöst, gingen die großen Besitzungen des Ordens allmählich für diesen verloren. Durch den Frieden zu Preßburg wurde die Großmeisterwürde mit dem Mannesstamme des Hauses Habsburg-Lothringen verbunden, worauf Kaiser Franz I. von Oesterreich den Titel »Großmeister des deutschen Ritterordens in Oesterreich« annahm. Der Orden existiert heute noch als selbständiges geistliches, ritterliches Institut mit einem Erzherzog als Ordensoberhaupt, der den Titel »Hoch- und Deutschmeister« führt und seine Residenz in Wien hat. Die Ordensmitglieder teilen sich in Hoch- und Deutschmeister, Großkomture, Großkapitulare, Komture und Ritter; sie müssen von altem Adel und römisch-katholisch sein, sowie 16 Ahnen deutschen Geblüts nachweisen können. Außerdem aber werden Ehrenritter angenommen, die nur hinsichtlich der Mannesstammes-Ascendenz deutsche Ahnen nachzuweisen brauchen, 1500 Gulden Aufnahmegebühren und 100 Gulden Jahresbeitrag leisten. Die Profeß- und Ehrenritter tragen einen weißen Mantel mit schwarzem Kreuz. Der Orden ist bis auf unsere Zeit, trotz vieler organisatorischer Veränderungen, seiner Hauptmission, der Krankenpflege treu geblieben. Um ihm größere Mittel zu schaffen, rief der Hoch- und Deutschmeister Erzherzog Wilhelm von Oesterreich am 26. März 1871 eine Stiftung ins Leben, welche als eine Erweiterung des deutschen Ritterordens anzusehen ist: Es ist das der

[1085] 1086. Orden der Marianer Herren und Damen. Jeder, der dem katholischen Adel angehört und das zwanzigste Lebensjahr (bei Damen das 18.) erreicht hat, kann das Marianerkreuz erlangen, sobald er entweder einen jährlichen Beitrag von mindestens fünfundzwanzig Gulden leistet oder sich im Falle eines Krieges zur persönlichen Krankenpflege verpflichtet. Durch Statut vom 20. November 1880 ist die Qualifikation für den Orden auch auf adelige Nichtösterreicher christlicher Konfession ausgedehnt worden. Dieselben haben einen einmaligen Betrag von 500 Gulden zu erlegen. Dieses Statut ist anscheinend nicht sehr bekannt, da andernfalls wohl viel mehr Reflektanten für die hübsche, in Kreuz und Band dem Eisernen Kreuze ähnliche Dekoration sich finden würden. Auch existiert ein Halskreuz, welches, für besondere Leistungen verliehen, am Halse getragen wird.

[1086] 1087. Die Balley Utrecht des deutschen Ordens löste sich, wie schon angedeutet, zur Zeit der Reformation von dem damals in Mergentheim residierenden Orden ab und wurde 1580 von den Generalstaaten der Niederlande unter ihren Schutz genommen. Der Orden nimmt nur protestantische Edelleute mit Nachweis von vier Ahnen aus mindestens 200jährigen Ritter- oder Stiftsadel auf und besteht aus Großkomturen, Komturen und Rittern.

[1087] 1088. Der Johanniter-Malterserorden besteht aus drei voneinander unabhängigen großen Gruppen: 1. dem alten Stamm des Ordens, dessen Mitglieder sich »Malteser« nennen und sich im Besitz der vier Großpriorate von Rom, Neapel, Venedig und Prag mit etwa 100 Kommenden befinden. Dieser Orden hat seit 1834 seinen Sitz in Rom. Er besteht aus »Rittern der Gerechtigkeit«, die aus altem Adel herstammen und ledig bleiben müssen, und aus Devotionsrittern, welche sechzehn Ahnen beider Eltern nachweisen müssen. Alle Mitglieder sind römisch-katholisch. 2. Dem Johanniterorden in Preußen (»Balley Brandenburg«), welcher aber mit dem alten Orden gar nichts mehr zu thun hat, vielmehr lediglich ein Königlich Preußischer Orden ist.

Das zu der erstgenannten Gruppe gehörige böhmische Großpriorat mit dem Sitze in Prag besteht aus dem Großmeister, der den Titel »Fürstliche Gnaden« führt, den Großprioren, den Baillis, den Komturen, den Profeßrittern, den Gnadenrittern, den Ordensdonaten I. und II. Klasse, den Devotionsdamen und den Ordensgeistlichen. Aufgenommen werden nur Edelleute römisch-katholischer Konfession, was aber nicht allzu streng genommen wird. Sie müssen ihren Adel auf 16 Ahnen nachweisen und eine angesehene gesellschaftliche Stellung bekleiden. Die Profeßritter dürfen sich nicht vermählen. Gnadenritter ebenso wie Devotionsdamen werden nur adelige Personen von höherer Stellung. Donaten I. und II. Klasse können auch nichtadelige Personen werden, welche sich besondere Verdienste um den Orden erworben haben. Das Ordensband ist schwarz, ebenso der mit dem weißen Kreuz geschmückte Ordensmantel.

Bezüglich der spanischen Johanniter-Malteser ist zu bemerken, daß Rechts- und Ehrenritter unterschieden wurden. Erstere mußten das Mönchsgelübde ablegen, letztere brauchten nur katholisch zu sein; beide aber hatten den Adel von den Großeltern nachzuweisen. Am 26. Juli 1847 wurde das Fortbestehen des Ordens bestätigt, die Adelsprobe aufgehoben und als Eintrittsgeld 1000 Realen (200 Mark) festgesetzt. Letzteres ist jetzt auf 1500 Realen erhöht. Die beiden Ritterklassen sind jetzt auch in eine vereinigt und ist dem Orden der Rang unmittelbar hinter dem Goldenen Vließ eingeräumt worden. Die Uniform ähnelt durchweg der der preußischen Johanniterrechtsritter.

[1088] 1089. Der Königlich Preußische St. Johanniterorden ist von König Friedrich Wilhelm III. unter Aufhebung der Balley Brandenburg des alten Johanniterordens, durch Urkunde vom 23. Mai 1812 gegründet worden. Ein Großmeister ist seit dem Tode des Prinzen Heinrich von Preußen (1846) nicht mehr bestellt worden. Souveräner Protektor des Ordens ist der König von Preußen, welcher als solcher das Kreuz mit unter der Krone angebrachtem goldenem Szepter und Schwert trägt. Adelige Geburt ist in dem Statut von 1812 nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber der Orden ist – auch in seinem Nebencharakter als Verdienstorden – bisher nur an adelige Personen verliehen worden.

Friedrich Wilhelm IV. richtete die Balley Brandenburg wieder auf, gab ihr Korporationsrechte und führte die ursprüngliche gemeinnützige Bestimmung des Ordens aufs neue ein. Nach dem letzten Statut von 1853 besteht der Orden aus dem Herrenmeister, den von diesem aus den Rechtsrittern zu ernennenden Kommendatoren, den Rechtsrittern und den Ehrenrittern. Für jede Provinz fungiert ein Kommendator; aus der Gesamtheit der letzteren besteht das Ordenskapitel, welches alljährlich am Tage Johannis des Täufers und außerdem auch bei besonderen Gelegenheiten zusammentritt.

Die Rechtsritter müssen dem deutschen Adel angehören, evangelischer Konfession und in der Regel vier Jahre Ehrenritter gewesen sein. Sie erhalten bei der Aufnahme in Sonnenburg den Ritterschlag; ihre Zahl ist unbeschränkt. Rechtsritter, die sich besondere Verdienste erworben haben, können zu Ehrenkommendatoren ernannt werden.

Ehrenritter sollen nur Edelleute nach dem 30. Lebensjahre und evangelischer Konfession werden. Jeder Ehrenritter zahlt 60 Mark jährlich, jeder Rechtsritter bei der Aufnahme ein Eintrittsgeld von 300 Mark. Das Eintrittsgeld der Ehrenritter beträgt 1000 Mark.

Die Kommendatoren legen ihr Wappen auf das Johanniterkreuz, die Rechtsritter nehmen es in den Schild auf, während die Ehrenritter es nur unten an den Schild hängen dürfen.

Die Uniform der Rechtsritter, die eventuell auch vom Herrenmeister und den Kommendatoren angelegt werden kann, besteht aus rotem weißgefüttertem Leibrock, mit geschweiften weißen Rabatten, Kragen, Aufschlägen und Schoßbesätzen, goldenen Knöpfen und goldenen Epaulettes mit dem Johanniterkreuz. Ferner Beinkleider von weißem Kasimir mit breiter goldener Treffe. Vorgeschrieben sind auch schwarze Halsbinde, Sporenstiefel und dreieckiger Hut mit Kokarde, goldener Agraffe und Cordons und weißer Plumage. Der Degen mit goldenem Portepée zeigt am Griff das Ordenskreuz. Die Uniform der Ehrenritter unterscheidet sich dadurch, daß der Leibrock nur eine Reihe Knöpfe und keine Rabatten hat. Dagegen führt er eine Goldstickerei an Kragen und Aufschlägen. Die Beinkleider sind ohne Treffen und der Hut ohne Plumage. Offiziere, denen es übrigens erst im Hauptmannsrange gestattet ist, sich um den Orden zu bewerben, tragen bei Ordensfesten stets ihre Militäruniform. Im Felde tragen die nicht in der Front stehenden Johanniterritter schwarze Interimsuniform. – Bei den Ehrenrittern sind die vier gekrönten Adler zwischen den Spitzen des Halskleinods schwarz, bei den Rechtsrittern und aufwärts golden.

Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß der preußische Johanniterorden zu den geistlichen Ritterorden nicht zu zählen ist. Wenn er als letztes Glied in der Reihe derselben erörtert wurde, so geschah das mit Rücksicht auf seinen eigentlichen Ursprung, auf die vorerwähnten, ihm verwandten Orden und schließlich auch deshalb, weil er hier der gegebene Uebergang ist zu den

[1089] 1090. Weltlichen Ritterorden. Diese wurden zuerst im 13. Jahrhundert vielfach von Fürsten gestiftet, um die Ritter enger an sich zu fesseln. Als die Stiftung vom Orden später noch häufiger und allgemeiner wurde, hörten die Orden auf, Vereine zu sein. Der Name übertrug sich auf die Dekoration, welche nun zur Hauptsache wurde.

Das Kreuz als die ursprüngliche und grundlegende Form ist den meisten Ordensinsignien geblieben, in unzähligen Variationen zwar, und unter Anfügung von Bändern, Sternen etc., aber immerhin erkenntlich. Die Verleihungen gehen ausschließlich vom Landesherrn aus, welcher auch stets Großmeister seiner Orden ist. Ueber die besonderen Bedingungen, welche mit der Verleihung einzelner Orden verknüpft sind, werden wir bei der nachfolgenden Aufzählung der hauptsächlichsten Orden die wesentlichsten Angaben machen. Im allgemeinen sei noch bemerkt, daß vielen Orden besondere Ehrenzeichen affiliiert oder auch für sich allein gestiftet sind – für den Fall, daß zwar das Verdienst, aber nicht die soziale Stellung die Verleihung eines Ordens rechtfertigen. Die meisten Orden haben einen jährlich wiederkehrenden Festtag, das Ordensfest, an welchem die Ernennungen mit einer gewissen Feierlichkeit vollzogen werden und die Ritter etc. in ihrer Ordenstracht erscheinen, soweit eine solche vorgeschrieben ist. Die Angelegenheiten eines Ordens werden von einer Ordenskommission mit dem Ordenskanzler au der Spitze versehen.

Man unterscheidet ganz allgemein: Große Orden, welche nur an gekrönte Häupter verliehen werden, Hausorden, die ursprünglich nur für Mitglieder der fürstlichen Familie, sowie deren vertraute Diener bestimmt waren, jetzt aber auch an befreundete und andere Familien verliehen werden, und Verdienstorden, die ihrerseits wieder in Civil- und Militärverdienstorden zerfallen.

Die meisten Orden haben drei Hauptklassen: Die Großkreuze tragen die Dekoration an einem breiten Bande, das über die linke Schulter geht, und meist dazu einen Stern auf der Brust; die Komthure oder Kommandeure tragen die Dekoration an einem schmäleren Bande um den Hals, die Ritter an einer Bandschleife auf der linken Brustseite oder im Knopfloch.

[1090] 1091. Rückgabe der Orden. Eine Anzahl Orden, und zwar weitaus die meisten, müssen beim Tode des Ritters bezw. Inhabers an die betreffende Ordenskommission zurückgeliefert werden. Da hierin vielfach Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten herrlichen, geben wir nachstehend ein Verzeichnis derjenigen Dekorationen, die nach dem Tode des damit Beliehenen nicht zurückgestellt zu werden brauchen. Wir folgen hier dem ausgezeichneten »Handbuch der Ritter- und Verdienstorden aller Kulturstaaten der Welt« von Maximilian Gritzner (J.J. Weber in Leipzig), ein Werk, das wir allen Interessenten auf das angelegentlichste zu näherer Information empfehlen.

[1091] 1092. Es sind nicht zurückzugeben: Alle Orden in Brillanten, ausgenommen die dänischen Auszeichnungen, von denen die Großkreuze zurückgegeben werden müssen, die Sterne dagegen den Erben verbleiben. Ferner alle Dekorationen, welche der Verstorbene sich selbst anfertigen ließ. (Es ist hier nämlich zu bemerken, daß viele Staaten, so beispielsweise Spanien und Portugal, die Türkei, Aegypten, Tunis, San Marino und die überseeischen Länder nur das Dekret verleihen, die Anschaffung der Insignien selbst aber den Beliehenen überlassen.) An einzelne Staaten brauchen überhaupt keine Dekorationen zurückgegeben zu werden, so an: Brasilien, China, Frankreich, Hawai, Japan, Montenegro, Persien, Portugal, Rumänien, Rußland (der Ordenskommission dieses Landes ist jedoch der Tod des Ritters anzuzeigen, damit er in der Matrikel gelöscht werden kann), Serbien, Türkei, Tunis. Ferner werden nicht zurückgegeben die Verdienst- und Rettungsmedaillen Badens; das Verdienstkreuz sowie auch die übrigen Orden Bayerns, soweit sie nicht mit Edelsteinen besetzt sind; die Medaillen und Ehrenzeichen des vormaligen Königreichs Hannover; die italienischen Orden, mit Ausnahme der Annunziaten- und der vormaligen Orden beider Sizilien, Parma, Lucca, Modena, Toskana; Oesterreich verlangt nicht zurück die älteren Civilmedaillen und silbernen Civil-Ehrenkreuze, das metallene Armeekreuz, die goldene und silberne Tapferkeitsmedaille, sowie alle an Inländer verliehenen Orden. An Ausländer verliehene Orden brauchen nur dann nicht zurückgegeben zu werden, wenn seitens des betreffenden Staates Oesterreich gegenüber dasselbe Verfahren beobachtet wird. Zurückverlangt werden auf alle Fälle das Goldene Vließ, der Maria Theresienorden und der Sternkreuzorden. An Preußen werden der Kronenorden III. und IV. Klasse am Erinnerungsbaude und das allgemeine Ehrenzeichen mit dem roten Kreuz am selben Bande nicht zurückgegeben; ebensowenig an Sachsen die Erinnerungszeichen für den Feldzug 1870 / 71. Spanien verlangt nur das Goldene Vließ zurück, die Kette und den Orden Karls III., das Kreuz und die Schleife des Maria Luisenordens. – Alle nicht genannten Staaten verlangen die Rückgabe sowohl der sämtlichen von ihnen verliehenen Orden wie auch der dazu gehörigen Statutenbücher. Die Rückgabe erfolgt stets an die Ordenskanzlei des eigenen Vaterlandes des Beliehenen, von wo aus die Weitersendung veranlaßt wird.

Gritzner führt in seinem Buche mit Recht aus, daß der relative Mangel an wirklichen Verdienstorden zu bedauern ist – daß beispielsweise dem Staatsmanne und verdienten Beamten, dem Gelehrten und Künstler für oft jahrelange Arbeit genau derselbe Orden verliehen wird, den ein anderer lediglich durch fürstliche Gunst erhält. Man ist in einzelnen Ländern auch schon immer mehr dazu gekommen, neben den eigentlichen »Rittern« Orden speziell für Kunst und Wissenschaft, für wirkliches vor dem Feinde erworbenes Verdienst, für Rettung von Menschenleben und für Humanitätsdienste zu verleihen. Diese Auszeichnungen haben trotz ihres oft unscheinbaren Aeußeren in der Anschauung des Volkes einen viel höheren Wert als mancher prätentiöse Bruststern.

Nach den Statuten alter Orden und Ehrenzeichen zieht der Verlust der bürgerlichen Ehre den des Ordens eo ipso nach sich. Die meisten Orden (außer den russischen und wenigen anderen) müssen nicht nur nach dem Ableben des Besitzers, sondern auch bei Erlangung einer höheren Klasse zurückgegeben werden. Davon existieren in Preußen insofern Ausnahmen, als die Orden mit Kriegsdekoration neben der höheren Klasse für Friedensverdienst beibehalten und getragen werden. Großkreuze zweier Orden desselben Staates tragen gewöhnlich das des niedriger im Range stehenden um den Hals, ausgenommen bei großen Fest- bezw. Feierlichkeiten, wo irgend ein großes Band befohlen ist. Dann werden beide Sterne untereinander angelegt. Von den Bändern der Großkreuze wird immer nur eins angelegt und zwar das des höheren Ordens.

Den nachstehend aufgeführten Orden ihre Geschichte bezw. genauere Beschreibung anzufügen, würde den gegebenen Raum weit überschreiten. Wir beschränken uns daher, nur die wichtigsten, auf Art und Erwerb bezüglichen Bestimmungen anzuführen, soweit solche gegeben sind. Der besseren Uebersicht wegen seien drei Gruppen unterschieden: Die deutschen Orden, die außerdeutschen-europäischen und die außereuropäischen Dekorationen. Es sind nur diejenigen Orden aufgeführt, welche jetzt noch bestehen und verliehen werden. Die Reihenfolge innerhalb der Länder deutet auch die Rangstufe der Orden an.


Quelle:
Baudissin, Wolf Graf und Eva Gräfin: Spemanns goldenes Buch der Sitte. Berlin, Stuttgart [1901], S. 1078-1092.
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