I. Die deutschen Orden.

[1092] 1093. Anhalt. »Hausorden Albrechts des Bären«. Drei Klassen, von denen die der Kommandeure in zwei Unterklassen I und II zerfällt. Auch giebt es neuerdings eine zweite Ritterklasse in Silber. Das Band ist grün mit zwei pouceauroten Streifen. – »Verdienstehrenzeichen für Rettung aus Gefahr«. Eine goldene bezw. silberne Medaille an grünem rotgerändertem Band. Das Band darf allein, d.h. ohne die Medaille, nicht getragen werden. – »Verdienstorden für Wissenschaft und Kunst«. Die Dekoration ist aus Gold, das Band rot, dunkelgrün, rot; senkrecht gestreift.

[1093] 1094. Baden. »Hausorden der Treue«. Derselbe hat nur eine Klasse und ist nur bestimmt für die Prinzen des Hauses, für fremde Souveräne und höchste Staatsdiener, welche das Prädikat Excellenz führen. – »Militär-Karl-Friedrichs-Verdienstorden«. Drei Klassen. Die zwei ältesten Großkreuze sind mit einer Jahresdotation von 400, die drei ältesten Kommandeure von 200, die acht ältesten Ritter mit einer Dotation von 100 Gulden süddeutscher Währung verbunden. Das Band ist ponceaurot mit gelbem Mittel- und zwei schmalen weißen Bordstreifen. – Der »Orden vom Zähringer Löwen«, welchem der vornehme einklassige »Orden Bertholds von Zähringen« an erster Stelle zugehört, umfaßt drei Klassen mit Kommandeuren zweier Grade. Die Ritter des Hausordens der Treue tragen den Orden Bertholds von Zähringen am Halse ohne den Stern. Die Ritterklasse des Ordens vom Zähringer Löwen wird in Gold und Silber verliehen. Das Band ist dunkelgrün mit zwei orangefarbenen Bordstreifen.

[1094] 1095. Bayern. Der »St. Hubertusorden« ist der vornehmste des Königreichs. Ihn empfangen nur fürstliche Personen, außerdem aber zwölf gräfliche oder freiherrliche Herren als Kapitulare. Das Band ist ponceaurot mit zwei silbernen Bordstreifen. Hierzu gehört eine einfache Ordenskleidung, die am St. Michaelstage getragen wird. – Der »Hausorden vom heiligen Georg« hat als Großmeister den König, als Großprior den Kronprinzen, ferner Groß-Komthure, Komthure und Ritter in beschränkter Anzahl. Auch besteht eine ritterbürtige geistliche Klasse. Die Ordensmitglieder müssen römisch-katholisch, 25 Jahre alt sein und acht Ahnen nachweisen können. Fremde Orden dürfen neben dieser Dekoration nur mit Bewilligung des Großmeisters getragen werden. Das Band ist hellblau zu dunkelblau, in weiße Bordstreifen übergehend. Die Kette des Ordens wird nur an Ordensfesttagen getragen, wozu eine reiche Ordenskleidung nach altburgundischer Art gehört. Die dem Orden affiliierte St. Georgsmedaille kann nur den Mitgliedern des Ritterordens verliehen werden. – Der »Militär-Max-Joseph-Orden« belohnt Kriegsthaten, die mit Einsicht, Geistesgegenwart und Tapferkeit, aus freiem Antriebe und unter Lebensgefahr ausgeführt worden sind. Der Orden bedingt für Inländer den persönlichen Adel. Bei Verleihung an einen direkten Abkommen zweier Ritter kann Anspruch auf den taxfreien erblichen Adel erhoben werden. Es bestehen drei Klassen, von denen sechs Großkreuze 1500, acht Kommandeurs 500 und fünfzig Ritter je 300 Gulden südd. Währung jährlichen Ehrensold beziehen. Das Band ist schwarz mit hellblauen und weißen Bordstreifen.– Der »Verdienstorden vom heiligen Michael« hat drei Klassen mit einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern. Neuerdings ist eine Großkomthur- und eine Ritterklasse hinzugefügt worden mit der Bestimmung, daß der jeweilige Ordensgrad dem gleichwertigen des Verdienstordens der bayerischen Krone nachstehen solle. Band dunkelblau mit rosa Bordstreifen. – Der »Militär-Verdienst-Orden« für tüchtige Kriegsthaten hat fünf Klassen. Band: weiß mit zwei hellblauen Bandstreifen. – Der »Verdienstorden der bayerischen Krone« besteht aus vier Klassen mit einer bestimmten Anzahl von Ordensrittern. Mit der Verleihung an Inländer hängt der persönliche Adel zusammen. Band: hellblau mit weißen Bordstreifen. Die dem Orden affiliierte »Maximiliansmedaille« ist mit pekuniärer Anerkennung verbunden für erfolgreiche Leistungen auf dem Gebiete von Kunst und Wissenschaft. In jedem Jahre sollen nur vier verteilt werden. Neben dieser besteht auch noch eine »Ludwigsmedaille« für Wissenschaft, Kunst, Gewerbe, Landwirtschaft und Handel. Das Band der ersteren ist dunkelblau mit gezacktem weißem, von drei blauen Linien durchzogenem Bordstreif, das der letzteren hellblau mit schmalen weißen Bord- und breiterem Mittelstreifen, darin blaue bayerische Wecken. – Der »Königliche Ludwigs-Orden« wird für fünfzigjährige treue Dienste im Hof-, Staats-, Kriegs-oder kirchlichen Amte verliehen. Feldzugsjahre zählen doppelt. Band: ponceaurot mit hellblauen Bordstreifen. – Der »Maximiliansorden für Kunst und Wissenschaft« wird nur in einer Klasse, aber in zwei Abteilungen verliehen für Gelehrte und Künstler. Der König ist Großmeister und ernennt auf Vorschläge des Ordenskapitels neue Mitglieder. Das Band ist purpurn, goldbordiert. – Die »Rettungsmedaille« am Bande des Verdienstordens der bayerischen Krone kann an In- und Ausländer verliehen werden. – An Damenorden hat Bayern den »Theresienorden«, welcher an zwölf ehelich geborene, dem bayerischen stiftsfähigen Adel angehörende Damen, ohne Unterschied der Konfession, bis zu ihrer eventuellen Verheiratung verliehen wird, sofern sie nur ein nachweisbar 300 Gulden nicht übersteigendes Einkommen besitzen. Mit dem Orden sind namhafte Bezüge verbunden, welche jedoch den in unbeschränkter Anzahl vorhandenen Ehrendamen des Ordens nicht zu teil werden. Ferner: den »Elisabethorden.« Letzterer erfordert eine Probe auf 16 Ahnen von stiftsfähigem Adel. Außer Damen fürstlicher Herkunft sollen nur die Oberhofmeisterin und die Hofdamen der Königin, außerdem sechs vermählte oder verwitwete Damen Aufnahme finden. Beim Theresienorden ist das Band weiß mit zwei hellblauen Bordstreifen; beim Elisabethorden dunkelblau mit rosa Bordstreifen.

[1095] 1096. Braunschweig. Der »Orden Heinrichs des Löwen« wird auch für Kunst und Wissenschaft verliehen und besteht aus fünf Klassen mit einem affiliierten zweiklassigen Verdienstkreuz. Band: hochrot mit zwei gelben Bordstreifen. – Die »Rettungsmedaille« ist aus Silber und wird am grünen Bande auf der linken Brust getragen.

[1096] 1097. Hessen. Der »Ludwigsorden« hat fünf Klassen. Ihm ist eine goldene und eine silberne »Verdienstmedaille« affiliiert. Das Großkreuz erhalten nur Personenfürstlicher Geburt oder solche, welche das Prädikat Erxcellenz führen. Band: schwarz mit roten Bordstreifen. – Der »Hessische Philippsorden« hat sechs Klassen, deren letzte das silberne Kreuz bildet. Das Band ist hochrot mit ganz schmalen silbernen Bordstreifen. – Der »Hausorden vom goldenen Löwen« ist jetzt lediglich für die volljährigen Mitglieder des Gesamthauses Hessen bestimmt; die etwa noch vorhandenen Ritter des ehemals kurfürstlichen Ordens heißen jetzt »Ritter des Großherzoglich Hessischen Goldenen Löwenordens«. Der Orden rangiert hinter dem Großkreuz des Philippsordens. – Das »Militär-Sanitätskreuz« wird ohne Unterschied des Geschlechts an solche Personen verliehen, welche sich bei Pflege bezw. Transport verwundeter Soldaten ausgezeichnet haben. Der Orden hat nur eine Klasse und besteht aus vergoldeter Bronze. Er wird an ponceaurotem Bande mit zwei silbernen Bordstreifen auf der linken Brust getragen. – Die »Verdienstmedaille für Wissenschaft, Kunst, Industrie und Landwirtschaft« wird in Gold und Silber verliehen und an einem fünfmal ponceauroten und viermal weißgestreiften Bande getragen.

[1097] 1098. Hohenlohe. Der »Fürstlich Hohenlohesche Haus- und Phönixorden« wird noch jetzt mit Erlaubnis des Landesherrn verliehen und getragen. Der Orden zerfällt in zwei Klassen, deren erste, der eigentliche Hausorden, nur an Mitglieder fürstlicher und gräflicher Häuser, die zweite Klasse, der Phönixorden, an adelige Diener des Hauses Hohenlohe, an auswärtige Standespersonen und auch an Damen verliehen werden sollte. Diese zweite Klasse ist jedoch seit 1829 nicht mehr verliehen worden.

[1098] 1099. Hohenzollern. Der »Fürstlich Hohenzollernsche Hausorden« ist am 5. Dezember 1841 gestiftet worden und für treue, dem Fürstenhaufe und Lande geleistete Dienste bestimmt. Der Orden besteht heute aus folgenden Klassen: Ehrenkreuz I, Ehrenkomthurkreuz, Ehrenkreuz II, das silberne Ehrenkreuz III, die goldene Ehrenmedaille, die silberne Verdienstmedaille. Sämtliche Prinzen des Fürstenhauses Hohenzollern sind nach angetretenem 16. Lebensjahre zur Anlegung des Ehrenkreuzes I. Klasse befugt. Dasselbe dürfen im übrigen nur hohe Staats- und Hofbeamte erhalten; das Kreuz II. Klasse nur Personen im Range eines Kollegialrats, Amtsvorstandes etc. oder die im Militär nicht unter Hauptmannsrang stehenden Personen. Der Orden wurde am 23. August 1851 in etwas anderer Form auch unter die preußischen Orden aufgenommen und werden wir dort noch auf denselben zurückkommen.

[1099] 1100. Lippe. Das »Ehrenkreuz des Fürstlich Lippischen Gesamthauses« hat vier Klassen und eitle goldene bezw. silberne Verdienstmedaille. Es wird jetzt aber ausschließlich vom Fürstentum Lippe verliehen, da inzwischen eine vollständige Trennung des Ehrenkreuzes der beiden Häuser stattgefunden hat.

Schaumburg-Lippe hat einen neuen Orden gestiftet, den »Schaumburg-Lippischen Hausorden«, welcher aus vier Klassen besteht. Das Band ist bei beiden Dekorationen ponceau-rot mit goldenem Rande.

[1100] 1101. Mecklenburg. Der »Hausorden der wendischen Krone« ist als gemeinsamer Orden der Schwerinschen und der Strelitzer Linie gestiftet, in vier Abteilungen mit einem affiliierten »Verdienstkreuz.« Die Zahl der Großkreuze im Inlande (ausschließlich der Prinzen und Prinzessinnen) soll nicht mehr betragen als in Schwerin 6, in Strelitz 2, der Großkomthure in Schwerin 18, in Strelitz 6, der Komthure in Schwerin 24, in Strelitz 8, der Ritter in Schwerin 48, in Strelitz 16. Das Großkomthurkreuz erhalten nur Personen im Range eines Generalmajors. Das Verdienstkreuz hat die Form des Ordens und wird in Gold oder Silber verliehen. Das Band ist beim Orden hellblau mit gelben und roten Bordstreifen, beim Verdienstkreuz rot mit blauem und gelbem Bordstreif. In Mecklenburg-Schwerin bestehen außerdem noch folgende eigene Dekorationen: Der »Greifenorden« besteht aus dem Großkreuz, dem Großkomthurkreuz, Komthurkreuz, Ehrenkreuz (auf der linken Brust ohne Band zu tragen) und dem Ritterkreuz. Das Band ist hellgelb. Die »Medaille für Kunst und Wissenschaft« wird am Bande des Hausordens in Gold um den Hals, in Silber auf der Brust, bezw. im Knopfloch getragen.

[1101] 1102. Oldenburg. Der »Haus und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig« besteht aus zwei Abteilungen, den Kapitularen und den Ehrenmitgliedern; jede Abteilung hat fünf Klassen. Die Abteilung der nur aus Inländern bestehenden Kapitularen besteht aus zwei Großkreuzen mit Präbenden von je 400 Thalern Geld, zwei Großkomthuren mit 300 Thalern, vier Komthuren mit 200 Thalern und acht Rittern, deren vier Aelteste Präbenden von je 100 Thalern Geld genießen. Dem Orden ist ein »Allgemeines Ehrenzeichen« in Gold, Silber und Eisen affiliiert. Das Band ist dunkelblau mit schmalem roten Rande. Die »Verdienstmedaille wegen Rettung aus Gefahr« ist aus Silber und wird am Bande des Hausordens getragen. – Ueber den »Verdienstorden für Bühnenangehörige« fehlen alle Nachrichten. Man weiß nur, daß Friedrich Haase ihn besitzt.

[1102] 1103. Preußen. »Der hohe Orden vom Schwarzen Adler« ist von König Friedrich I. am Tage vor seiner Krönung, 17. Januar 1701, gestiftet worden. Die neben den Prinzen des Königlichen Hauses festgesetzte Zahl der inländischen Mitglieder war ursprünglich 30; man ist jedoch von dieser Beschränkung abgekommen, denn schon beim Regierungsantritt Wilhelms II. war die Zahl ganz erheblich überschritten und ist seither noch gewachsen. Die ursprüngliche Ahnenprobe ist durch Statut vom 20. Februar 1848 abgeschafft worden. Heute tritt ein Nichtadeliger durch Verleihung des Ordens in den erblichen Adelsstand. Die Ritter des Schwarzen Adlerordens tragen stets das Großkreuz des Roten Adlerordens am Halse. Das Band ist orangefarben. Bei feierlichen Gelegenheiten tritt statt des Bandes die durch die Investitur besonders verliehene goldene Halskette in Gebrauch. Von der ursprünglich erneuerten Ordenskleidung ist nur der Mantel übrig geblieben. Derselbe ist von rotem Samt, mit himmelblauem Moiré gefüttert. Er wird mittels goldener Quastenschnüre am Halse zusammengebunden und ist links mit dem Ordensstern geschmückt. – Der »Orden pour le mérite« besteht aus einer Civil- und einer Militärklasse. Letztere wird ausschließlich zur Belohnung des vor dem Feinde erworbenen Verdienstes verliehen – nach den Statuten; in der Praxis ist das im einzelnen nicht so streng genommen worden. Durch Kabinettsordre vom 20. September 1866 ist eine besondere Ordensklasse, das Großkreuz, geschaffen worden. Sie wurde zuerst an den Kronprinzen Friedrich Wilhelm (späteren Kaiser Friedrich) und an den Prinzen Friedrich Karl verliehen. Generalfeldmarschall Graf Moltke hat den Orden zuletzt ganz allein getragen. Das Band ist schwarz mit zwei silbernen Bordstreifen. In den Fällen, wo der Orden für abermaliges Verdienst vor dem Feinde noch einmal hätte verliehen werden müssen, weist das Band drei silberne Streifen auf. Der Orden daran wirb um den Hals getragen. – Die Klasse des Ordens pour le mérite für Wissenschaften und Künste ist am 31. Mai 1842 gestiftet worden und wird nur solchen Männern verliehen, die sich durch »weit verbreitete Anerkennung ihrer Verdienste auf obigem Gebiete einen ausgezeichneten Namen erworben haben«. Die Anzahl der Ritter ist auf 30 festgesetzt; ausgeschlossen aus dieser Zahl sind die Ausländer, die jedoch auch nicht mehr als 30 sein dürfen. Die. Akademie der Wissenschaften bezw. der Künste wählt bei dem Tode eines Ritters mittels absoluter Stimmenmehrheit je drei Kandidaten, von denen dann einer durch den König bestätigt wird. Die wenig geschmackvolle Dekoration wird am Bande der Militärklasse um den Hals getragen. – Der »Rote Adlerorden« wurde am 17. November 1705 durch den Erbprinzen Georg Wilhelm von Brandenburg und Bayreuth als »Orden de la sicerité« gestiftet. Am 12. Juni 1792 wurde er durch König Friedrich Wilhelm II. zum zweiten Ritterorden des Königreichs erhoben. Seitdem hat der aus einem Großkreuz und vier Klassen bestehende Orden eine kaum übersehbare Anzahl von Untergraden, Zusätzen etc. erhalten. Das Band ist weiß mit zwei orangefarbenen Streifen, beim Großkreuz orange mit vier weißen Bordstreifen. Besonders zu verleihende Ausstattungen des Ordens sind die Krone, das Eichenland, die Schleife, die Schwerter (entweder durch die Kreuzwinkel gehend oder, bei Verleihung höherer Ordensklassen für Friedensverdienst, am Ringe), die Jahreszahlen 50 oder 60 für Jubilare, die Brillanten (nur in der ersten und zweiten Klasse), die Krone über dem Kreuz und über dem Stern, sowie zwei Szepter, das Johanniterkreuz (wird en miniature in Emaille auf dem Ordensring, der Krone oder dem Eichenlaub angebracht) und das Band des hohenzollernschen Hausordens, welches seit 1864 einigemale als besondere Auszeichnung den Rittern des Roten Adlerordens statt des statutenmäßigen Bandes verliehen worden ist. – Der »Königliche Kronenorden« wurde am 18. Oktober 1861 bei der Krönung König Wilhelms I. in Königsberg gestiftet. Der Orden steht laut ausdrücklicher Mitteilung des Civilkabinetts dem Roten Adlerorden im Range gleich, wirb aber in der Schätzung des Volkes unter den »Roten Adler« rangiert. Es dürfte das darauf zurückzuführen sein, daß die Friedensklasse des letzteren vorzugsweise an Staatsbeamte, der Kronenorden zumeist an andere Persönlichkeiten verliehen wird. Der Orden hat vier Klassen und die nämlichen Unterabzeichen wie der Rote Adlerorden, mit Ausnahme der Schleife. Eine dem Kronenorden besonders eigene Auszeichnung ist die des roten (Genfer) Kreuzes und wird mit der III. und IV. Klasse verliehen. Das dazu gehörige Band ist dann weiß, sechsmal schwarz gestreift und rot bordiert. Im übrigen ist das Band himmelblau. – Der »Königliche Hausorden von Hohenzollern« zerfällt in Kreuz und Adler. Der letztere wird usuell nur noch an Diener der Kirche und an Lehrer verliehen. Der Orden besteht heute in jeder dieser beiden Abteilungen aus Großkomthuren mit und ohne Stern, aus Komthuren mit und ohne Stern, aus Rittern und Inhabern. Das Band ist weiß mit drei schwarzen Streifen, der mittlere etwas schmäler. Auch der Hohenzollernsche Hausorden wird mit Schwertern, Schwertern am Ringe, mit dem Johanniterkreuz und Jubiläumszahlen verliehen. – Hinsichtlich des Tragens der Insignien des Rothen Adlerordens I. Klasse und des Kronenordens I. Klasse bestehen folgende allgemeine Bestimmungen: Die Sterne beider ersten Klassen werden gleichzeitig nicht mehr getragen. Der Stern des Roten Adlerordens I. Klasse wird bei nachträglicher Verleihung des Kronenordens I. Klasse abgelegt und das Band des Roten Adlerordens in Email durch die Winkel des Kreuzes und um die Spitzen des Sterns des Kronenordens geschlungen. Das Kreuz I. Klasse des Roten Adlerordens wird dann um den Hals getragen. Wird dagegen der Rote Adlerorden I. Klasse nach dem Kronenorden I. Klasse verliehen, so wird um Kreuz und Stern des ersteren das blaue Emailband des Kronenordens geschlungen und das Kreuz I. Klasse des letzteren am Halse getragen. Das Eichenlaub geht stets auf die höhere Klasse mit über. War der Rote Adlerorden oder Kronenorden I. Klasse mit Schwertern verliehen, so wird bei Verleihung des höheren Ordens nur das Kreuz dieser Klasse, aber an schwarzweißem Bande um den Hals getragen. Bei Inländern wird in der Regel die I. Klasse des Kronenordens nur an solche Personen verliehen, die den Roten Adler I. Klasse bereits besitzen. Auf der Ordensschnalle, deren vorschriftsmäßige Anordnung wir noch darlegen werden, geht jeder Orden mit Schwertern dem andern, sogar der höheren Klasse, ohne Schwerter vor. – Die »Rettungsmedaille am Bande« ist aus Silber, in der Größe eines Markstückes, und wird an orangefarbenem, mit zwei weißen Streifen versehenem Bande auf der linken Brust getragen. – Das »Eiserne Kreuz« ist am 10. März 1813 durch König Friedrich Wilhelm III. in zwei Klassen, mit einem Großkreuz, gestiftet und von Wilhelm I. am 19. Juli 1870 in denselben Klassen erneuert worden. Die ursprüngliche Stiftung und der erneuerte Orden unterscheiden sich hauptsächlich durch die Jahreszahlen 1813 bezw. 1870. Das Kreuz II. Klasse wird bei Erwerb vor dem Feinde an schwarzem Bande mit zwei weißen Streifen, sonst an weißem Bande mit schwarzen Streifen getragen. Die I. Klasse ohne Band auf der linken Brust. Das Großkreuz wurde nur für eine entscheidende Schlacht, Wegnahme einer feindlichen oder erfolgreiche Verteidigung einer eigenen Festung verliehen. Am 3. August 1841 wurden Ehrensolde für die Senioren gestiftet: 12 aus dem Offizier-, 12 aus dem Unteroffizierstande des Kreuzes I. Klasse mit jährlichem Einkommen von 150 Thalern, und36 aus beiden Ständen der II. Klasse mit je 50 Thalern jährlich. Die Reihenfolge, in welcher die preußischen Orden, Ehrenzeichen und Denkmünzen an der Schnalle bezw. im Knopfloch oder auf der Brust zu tragen sind, ist laut Kabinettsordre vom 4. Dezember 1871 folgende: I. Eisernes Kreuz II. Klasse von 1870, 2. Ritterkreuz des Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern bezw. an weißem Bande, 3. Roter Adlerorden III. oder IV. Klasse dito, 4. Kronenorden III. oder IV. Klasse dito, 5. Militärverdienstkreuz, 6. Militärehrenzeichen I. Klasse, 7. Militärehrenzeichen II. Klasse, 8. Rettungsmedaille, 9. Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern ohne Schwerter bezw. am statutenmäßigen Bande, 10. Roter Adlerorden III. und IV. Klasse dito, II. Kronenorden III. und IV. Klasse dito, 12. das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, 12a. das Allgemeine Ehrenzeichen, 13. das fünfundzwanzigjährige Dienstauszeichnungskreuz der Offiziere, 14. das fürstlich hohenzollernsche Ehrenkreuz II. und III. Klasse mit und ohne Schwerter, 15. Düppelkreuz, 16. Alsenkreuz, 17. Kriegsdenkmünze für 1813/15, 18. Erinnerungsmedaille für 1863, 19. Kriegsdenkmünze von 1870/71, 20. Erinnerungskreuz für 1866, 21. Kriegsdenkmünze für 1864, 22. Hohenzollernsche Denkmünze, 23. Krönungsmedaille. – Inzwischen sind noch von Wilhelm II. gestiftet: Der »Wilhelmsorden« in einer Klasse für Personen beiderlei Geschlechts, welche sich hervorragende soziale Verdienste erworben haben, ein Kreuz zur Erinnerung für die Teilnehmer an die Orientfahrt des Kaisers und die Centenarmedaille an gelbem Bande. – An Damenorden bestehen in Preußen der »Luisenorden« an weißseidenem Bande mit schwarzen Rändern und das »Verdienstkreuz für Frauen und Jungfrauen« von 1871. Letzteres ist seit dem deutsch-französischen Kriege nicht mehr verliehen worden. Doch ist den Inhaberinnen des »Verdienstkreuzes« auch die Centenarmedaille verliehen.

[1103] 1104. Reuß ält. Linie. Das »Civil-Ehrenkreuz« hat zwei Klassen, deren erste in der Regel nur an höhere Hofbeamte oder an Personen verliehen wird, die den Rang eines fürstlichen Rats haben. Die erste Klasse ist aus Gold, die zweite aus Silber; beide werden an ultramarinblauem, amaranthrotbordiertem Bande im Knopfloch bezw. auf der linken Brust getragen. Affiliiert ist dem Orden die Medaille »Merito ac dignitati« welche auch für litterarisches Verdienst verliehen wird.

[1104] 1105. Reuß jüng. Linie. Das »Civil-Ehrenkreuz« wird gewöhnlich nach 25 Jahren Staatsdienst verliehen. Es zerfällt ebenfalls in zwei Klassen und wird an amaranthrotem Bande wie der Orden der älteren Linie getragen. – Das »Ehrenkreuz« besteht aus fünf Abstufungen, nämlich dem eigentlichen Orden in vier Klassen und der silbernen Verdienstmedaille. Sämtliche Kreuze und Medaillen werden an amaranthrotem Bande auf der Brust, nur das Kreuz I. Klasse um den Hals getragen.

[1105] 1106. Sachsen. Der »Orden der Rautenkrone« hat nur eine Klasse und wird nur an Fürstlichkeiten oder auswärtige Staatsangehörige von sehr hohem Range verliehen. Band: grasgrün. – Der »Militär-St. Heinrichsorden« hat vier Klassen und ist nur für verdiente Offiziere der sächsischen Armee bestimmt. Der Orden fängt stets mit der untersten Klasse an und die nächsthöhere muß durch neues Verdienst erworben werden. Dem Orden affiliiert ist die goldene bezw. silberne Verdienstmedaille für Unteroffiziere und Gemeine. Band: himmelblau mit zwei citrongelben Streifen. – Der »Civilverdienstorden« besteht aus Großkreuzen, Komthuren I. und II. Klasse, Rittern, Ehrenkreuzen, Verdienstkreuzen und silbernen Medaillen. Das Band ist weiß mit zwei grünen Streifen. Ursprünglich nur für sächsische Unterthanen bestimmt, wird der Orden jetzt auch an Ausländer verliehen. – Der »Albrechtsorden« wird an Personen verliehen, die sich durch bürgerliche Tugend, Wissenschaft, Kunst etc. ausgezeichnet haben. Die Klasseneinteilung ist wie beim Civilverdienstorden, nur hat das Ritterkreuz zwei Klassen; seit 1890 ist zwischen dem Komthurkreuz II. und dem Ritterkreuz I. Klasse das Offizierkreuz eingeschoben. Affiliiert ist dem Orden das »Albrechtskreuz«. Band: grün mit zwei weißen Streifen. – Die »Rettungsmedaille« wird in Bronze, Silber und Gold verliehen, mit und ohne die Berechtigung zum Tragen. – An Damenorden hat Sachsen den »Sidonienorden«. Derselbe wird zur Belohnung »der freiwillig helfenden Liebe« vorzugsweise an Inländerinnen verliehen. Das Kreuz wird auf der linken Brust an einer Schleife von gewässertem violetten, mit zwei weißgrünen Streifen durchzogenen Bande getragen. Als besondere Auszeichnung gilt die Verleihung des Ordens an einem von der rechten Schulter nach der linken Hüfte laufenden breiten Großcordonbande. – Die »Carolamedaille« wird in Gold, Silber und Bronze an Männer, Frauen und Jungfrauen auf Vorschlag der Königin verliehen. Sie belohnt Verdienste um den Albertverein und überhaupt auf dem Gebiete hilfreicher Nächstenliebe. Die Medaille wird am gelben, von schwarzen und blauen Doppelstreifen eingefaßten Bande getragen.

[1106] 1107. Sachsen-Weimar. Der »Orden der Wachsamkeit oder vom Weißen Falken« besteht, außer dem Großmeistertum, das der jedesmalige Großherzog von Sachsen-Weimar innehat, aus drei Klassen: 1. Den Prinzen des Hauses und 12 Großkreuzen, die (als Inländer) den Rang von Wirklichen Geheimen Räten oder Generalmajors haben müssen; 2. den Kommandeurkreuzen (25), die innerhalb des Großherzogtums niemand erhält, der nicht den Rang eines Geheimen Staats- oder Justizrats oder Majors hat; 3. den 50 Ritterkreuzen. Von diesen sind seit 1840 Ritterkreuze II. Klasse in unbeschränkter Anzahl abgezweigt. Das Band ist ponceaurot. – Die »Medaille für Kunst und Wissenschaft« ist silbern und wird am Bande des Ordens vom Weißen Falken getragen.

[1107] 1108. Sachsen-Altenburg, Koburg und Gotha, Meiningen. »Der herzoglich Sachsen-Ernestische Hausorden.« Die Zahl der Großkreuze, die (außer den an Prinzen und Ausländern zu erteilenden) jeder der drei Höfe zu verleihen befugt ist, beträgt 4, die der Komthurkreuze I. Klasse 15, II. Klasse 24, Ritterkreuze I. Klasse 48; die der III. Klasse ist unbeschränkt. Das Großkreuz bringt den erblichen Adelstand mit sich. Das Band ist ponceaurot mit dunkelgrünen Bordstreifen. – Koburg-Gotha hat noch speziell ein Verdienstkreuz und eine Verdienstmedaille für Kunst und Wissenschaft. Sie wird an dunkelgrünem Bande mit zwei silbernen Bordstreifen getragen, ebenso das Kreuz, welches für höheres Verdienst ist. – Die »Medaille für weibliches Verdienst« wird nur von der Herzogin verliehen, und zwar stets am 29. Januar jedes Jahres. Sie ist von Gold und wird an dunkelgrünem, zweimal weißgestreiftem Bande getragen. – Sachsen-Altenburg hat speziell eine »Medaille für Kunst und Wissenschaft« die am Bande des Ernestinischen Hausordens getragen wird. – Sachsen-Meiningen hat speziell ein Verdienstkreuz und eine »Verdienstmedaille für Kunst und Wissenschaft«. Das Kreuz ist silbern, die Medaille von Gold. Beide werden an grünem Bande auf der linken Brust getragen.

[1108] 1109. Schwarzburg. Das »Fürstlich Schwarzburgische Ehrenkreuz« zerfällt in drei Klassen und eine Ehrenmedaille. Inländer erhalten zunächst immer die III. Klasse. Das Band ist gelb mit drei himmelblauen Streifen. – Schwarzburg-Sondershausen hat auch eine »Rettungsmedaille« aus Silber, die an gelbseidenem Bande auf der linken Brust getragen wird.

[1109] 1110. Waldeck. Der »Civilverdienstorden« hat drei Klassen. Das Band ist gelb mit beiderseits rot-schwarzem Bordstreifen. Der Orden wird von der ersten Klasse am Halse, von den beiden anderen im Knopfloch getragen.

[1110] 1111. Württemberg. Der »Orden der Württembergischen Krone« hat Großkreuze, Komthure mit und ohne Stern, Ehrenkreuze und Ritter. Mit dem Orden ist der persönliche Adel verbunden. Eine goldene Verdienstmedaille ist affiliiert. Das Band ist karmoisinrot mit schwarzen Einfassungen; bei allen Mitgliedern regierender Fürstenhäuser scharlachrot. – Der »Friedrichsorden« hat vier Klassen. Die dazu gehörige Verdienstmedaille rangiert hinter der dem vorstehenden Orden affiliierten. Das Band ist himmelblau. – Der »Militär-Verdienstorden« wird für Verdienste im Kriege oder 25jährige treue Friedensdienste verliehen. Er hat drei Klassen und ist mit seiner Verleihung der persönliche Adel verbunden. Band: dunkelblau. – Die »Karl-Olga-Medaille« in Silber und Bronze belohnt Verdienste um das Rote Kreuz. Das Band ist schwarz mit zwei dunkelroten breiten Bordstreifen.

Quelle:
Baudissin, Wolf Graf und Eva Gräfin: Spemanns goldenes Buch der Sitte. Berlin, Stuttgart [1901], S. 1092-1111.
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