Absüßen

[11] Absüßen, (Edulcoratio) ist die Befreiung einiger Körper von anhängenden Salztheilen mittelst Wassers. Völlig oder beinahe unauflösbare Materien kann man zu dieser Absicht mit Wasser kochen, wie den schweißtreibenden Spiesglanz, um das Laugensalz des zerstörten xs davon zu bringen, oder das Pulver von versüßtem Quecksilber, um den anhängenden fressenden Sublimat[11] auszuziehn. Man süßt aber auch schwer auflösliche Salze aus durch Reiben oder Rühren mit kaltem Wasser, um sie von der anhängenden leicht auflöslichen Mutterlauge zu befreien. Zu letzterer Absicht muß etlichemal nach einander recht kaltes, aber sehr weniges Wasser genommen werden. In beiden Fällen gießt man, wenn die hinwegzubringenden Salze vom Wasser aufgenommen sind, dieß Wasser hinweg, und trocknet das Präparat auf einem Filtrum.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 1. Abt., 1. Teil, Leipzig 1793, S. 11-12.
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