Tinktur

[322] Tinktur (Tinctura) wird ein farbiger, gewöhnlich geistiger Auszug aus vegetabilischen, seltner salzhaften, und noch seltner thierischen Substanzen genannt. Das geistige Auflösungsmittel ist am gewöhnlichsten bloser Weingeist, welcher die harzigen Theile, die ätherischen Oele, die zur seifenhaften Natur geänderten fetten Oele, und einige Salze auflößt, Grundstoffe welche am öftersten die Arzneikräfte der rohen Substanzen[322] enthalten. In den besten Pharmakopöen wird nicht nur die Menge des anzuwendenden Weingeistes, sondern auch die Stärke desselben, und das Verfahren bei der Ausziehung vorgeschrieben. Es giebt Fälle, wo der wasserfreieste Weingeist angewendet werden muß, (z.B. bei der Auflösung fast reinharziger und einiger andern Stoffe) die blos durch starken brennbaren Geist von der Verbindung der beigemischten Dinge getrennt werden können – Beispiele von erstern: die Auflösung des Guajakharzes, der Benzoe, des Mastix, des Perubalsams, die Ausziehung des Jalappharzes; Beispiele von leztern: die Ausziehung des reinen Zuckers aus Gewächsen, die mit Extraktstoff beladen sind, die Bereitung der Weinsteintinktur, u.s.w., und noch weit häufigere Fälle, wo ein verdünnter Weingeist das beste Menstruum zur Ausziehung der Arzneikräfte ist. Die meisten rohen Vegetabilien sind in diesem Falle, in denen die arzneikräftigen harzigen und ätherischen Stoffe mit einer so großen Menge gummichter und extraktiver Theile gebunden sind, daß wasserfreier Weingeist wenig ausziehen, und die meiste Kraft unaufgelößt zurücklassen würde. Unter solchem verdünnten Weingeiste versteht man gewöhnlich rektifizirten Weingeist so weit mit destillirtem Wasser verdünnt, daß sein eigenthümliches Gewicht gegen Wasser sich wie 900 zu 1000 verhält.

Zuweilen scheint die feste Verbindung der Harzsubstanz mit dem Gummi auf einem gewächssauren Salmiake zu beruhen, und da findet man den Zusatz eines Potaschlaugensalzes zum Weingeiste zur Ausziehung des Harzes vortheilhaft (Tincturae alkalinae). Verschiedne Gummiharze sind in diesem Falle: das Gummiammoniak, das Mutterharz, das Sagapen, der Stinkasant, die Aloe, die Myrrhe, die Gummigutte u.s.w. dürfen nur mit einem gleichen Gewichte trocknen, gereinigten Potaschlaugensalzes zu feinem Pulver, oder, wo dieß zu schwer ist, unter Anfeuchtung mit Weingeiste zu feinem Brei gerieben werden, worauf die vorgeschriebene Menge Weingeist darunter gerührt und die Mischung filtrirt wird. Diese alkalischen Tinkturen haben allerdings den Vortheil einer gänzlichen Ausziehung des einzig arzneikräftigen, harzigen und ätherischöligen Stoffes, und einer ungemeinen Konzentration, so wie den Vorzug, daß das Harz sich nicht aus ihnen durch Zusatz von Wasser präzipitiren läßt, und können allerdings von großem Nutzen seyn, wo die alkalischen Theile, die sich immer in einer solchen Tinktur befinden, den Krankheitsumständen nicht entgegen sind. Diese Mischung ist auch dann zuträglich, wo das Harz durch ein fettes Oel gebunden ist. Der Weingeist, welcher durch Potasche entwässert worden, und hiebei einen Theil ätzendes Laugensalz aufgelößt hat (tartarisirter Weingeist) wird zu gleicher Absicht und fast mit gleichem Erfolge in gedachten Fällen zur Ausziehung der Tinkturen gebraucht, z.B. bei Verfertigung der Bernsteinessenz.

Indessen darf der Apotheker nicht auf eigne Hand diesen Ausziehungsweg wählen, wo der Arzt[323] oder die Pharmakopöe blos geistige Tinktur verlangt, weil Umstände vorhanden seyn können, welche die Gegenwart des Laugensalzes verbieten, z.B. ein gewisser gereitzter, und zur Entzündung sich neigender Zustand des Magens und der Gedärme beim innern Gebrauche; so wie auch unter der äussern Anwendung z.B. bei sehr empfindlichen Geschwüren die tartarisirte Aloe- oder Myrrhentinktur sehr nachtheilig werden könnte. Hier muß reiner, unvermischter Weingeist dazu genommen werden. Wollte der Arzt eine konzentrirtere Tinktur aus den Gummiharzen ziehen als Weingeist giebt, so würde er weit schicklicher versüßten Vitriol- oder Salpetergeist zum Auflösungs mittel wählen, wo ein laugensalziges Auflösungsmittel nicht angezeigt ist.

Auch der weingeistige Salmiakgeist wird, so wie die versüßten Säuren, und die Aetherarten zuweilen zur Ausziehung der Tinkturen verordnet. Die Auszüge mit Wein werden mit dem besondern Nahmen arzneilicher Weine (Vina medicata) belegt.

Wo keine besondre Vorschrift es verbietet, müssen die auszuziehenden Substanzen nicht nur völlig trocken, sondern auch auf das feinste gepülvert und durchgebeutelt seyn; ein sehr wichtiger Umstand für eine kräftige Tinktur, welcher aber häufig vernachlässigt wird.

Wo bei Bereitung einer Tinktur das Dispensatorium noch die altfränkische, empirische Anweisung ertheilt, daß das Auflösungsmittel (unbestimmt in welchem Gewichte oder Mase?) zwei bis drei queer Finger hoch über die auszuziehende Substanz gegossen werden soll, da thut der Apotheker wohl, eine genauere Vorschrift, oder Hinweisung auf ein bestimmter redendes Disspensatorium sich auszubitten.

Gewöhnlich thut man die trocknen Pulver und das geistige Auflösungsmittel in eine langhälsige Phiole, deren Bauch zur Hälfte mit der Vermischung angefüllet wird, deren Mündung man mit nasser Blase, mit einem Stecknadelloche versehen, verbindet und die man zur desto kräftigern Ausziehung auf eine warme Stelle oder in eine Sandkapelle (beides oft bei sehr unbestimmten Wärmgraden) zur Digestion einsetzt. Wo der Apotheker keine Vorschrift hiezu zu befolgen hat, sollte er dieß nie thun. Es gehn bei diesem unbestimmten Hitzgrade oft die feinsten riechbaren Theile und mit ihnen ein Theil der Arzneikraft verlohren; zuweilen beladet sich der Weingeist mit so vielem Harze, daß der Ueberschuß beim Erkalten wieder niederfällt, so daß die Tinktur wenigstens trübe bleibt; andrer Nachtheile nicht zu gedenken. Bei Tinkturen mit Aether ist die Anwendung der warmen Digestion auffallend unschicklich.

Wo also nicht das Gegentheil verordnet ist, soll die Ausziehung der feingepülverten Substanzen mit geistigen Flüssigkeiten blos bei gewöhnlicher Luftwärme (bei 65° bis höchstens 70° Fahr.) vorgenommen werden, und um alles bei dieser Temperatur ausziehbare zu erhalten, eine Woche dauern, welches in einer gewöhnlichen, damit angefüllten, und wohlverkorkten Arzneiflasche geschehen kann, unter täglich zwei- bis dreimahligem Umschütteln.[324] Nach diesen sieben Tagen wird das Helle abgegossen, der Rest auf ein Filtrirpapier abgeträufelt, und endlich das zusammengelegte Filtrirpapier mit dem feuchten Reste in Leinwand geschlagen und durch gegenseitiges allmähliches Zusammendrehen alles hellflüssige vollends ausgepreßt. Diese allmähliche Auspressung verstattet, daß selbst das weicheste Filtrirpapier ganz bleibt, und von der Leinwand umschlossen nicht zerreißen kann, wohl aber alle Tinktur hell durch seine Poren schwitzen läßt.

In misbräuchlicher Bedeutung des Wortes Tinktur benennt man auch einige Auflösungen des Eisens in Säuren (selbst wo keine geistige Flüssigkeit hinzukömmt) mit dem Nahmen Tinkturen.

Einige haben noch unschicklichere vegetabilische Auszüge in Wasser (Aufgüsse) mit dem Nahmen wässeriger Tinktur belegt.

Die, wie billig, aus einer eigenen Substanz gezogene Tinktur hieß sonst auch einfache Tinktur (Tinctura simplex).

Jetzt giebt man fast jeder Tinktur (oft, um dem Apotheker ein Kompliment zu machen) den Ehren-Nahmen Essenz, da man in ältern Zeiten gewöhnlich nur die ganz dunkelfarbigen, möglichst konzentrirten Tinkturen unter letzterer Benennung verstand, oder auch die aus mehrern Substanzen mit demselben Auflösungsmittel ausgezognen Tinkturen (zusammengesetzte Tinkturen, Tincturae s. Essentiae compositae), ein jezt immer mehr in Verfall gerathendes empirisches Arzneigemisch. Den Essenzen und Quintessenzen kamen die (vielleicht nur noch undurchsichtigern, auch wohl trübern), Elixire sehr nahe; m.s. Essenz und Elixier.

In arzneilicher Rücksicht sind die wohlbereiteten geistigen Tinkturen weit kräftigere Arzneiformen, als sie zu seyn scheinen, und als die Schule angenommen hat. Es ist hier genug, wenn ich sage, daß im Allgemeinen nur der zwanzigste bis dreisigste Theil einer Arzneisubstanz, zur Tinktur bereitet, nöthig sei, um gleiche Wirkung hervorzubringen, als Ein Theil derselben Substanz, roh, als Pulver genommen, geleistet haben würde.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 2. Abt., 2. Teil, Leipzig 1799, S. 322-325.
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