§. [202] 150.

Werden dem Arzte ein oder ein Paar geringfügige Zufälle geklagt, welche seit Kurzem erst bemerkt worden, so hat er diess für keine vollständige Krankheit anzusehen, welche ernstlicher, arzneilicher Hülfe bedürfte. Eine kleine Abänderung in der Diät und Lebensordnung reicht gewöhnlich hin, diese Unpässlichkeit zu verwischen.[202]


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 202-203.
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