§. [228] 203.

Jede äussere Behandlung solcher Local-Symptome, um sie, ohne die innere miasmatische Krankheit geheilt zu haben, von der Oberfläche des Körpers wegzuschaffen, also den Krätz-Ausschlag durch allerlei Salben von der Haut zu vertilgen, den Schanker äusserlich wegzubeizen und die Feigwarze durch Wegschneiden, Abbinden oder glühendes Eisen auf seiner Stelle zu vernichten, diese bisher so allgewöhnliche, äussere, verderbliche Behandlung ist die allgemeinste Quelle aller der unzähligen, benannten und unbenannten, chronischen Leiden geworden, worunter die gesammte Menschheit seufzet; sie ist eine der verbrecherischesten Handlungen, deren sich die Arztwelt[228] schuldig machen konnte, und gleichwohl war sie bisher die allgemein eingeführte und von den Kathedern als die alleinige gelehrt113.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 228-229.
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