§. [252] 237.

Ist aber die fieberfreie Zeit sehr kurz, wie in einigen sehr schlimmen Fiebern, oder mit Nachwehen des vorigen Paroxysms verunreinigt, so muss die homöopathische[252] Arzneigabe schon zu der Zeit, wann der Schweiss sich zu mindern, oder die nachgängigen andern Zufälle des verfliessenden Anfalls sich zu mildern anfangen, gereicht werden.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 252-253.
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