§. [282] 271.

Alle andre zum Arzneigebrauch bestimmte Substanzen – den Schwefel ausgenommen, welcher die letztern Jahre nur als hochverdünnte ( M) Tinktur angewendet ward –, als: gediegne oder oxydirte und geschwefelte Metalle und andre Mineralien, Bergöl, Phosphor, so wie trocken nur zu erhaltende Pflanzentheile und Pflanzensäfte, thierische Substanzen, Neutral- und Mittel-Salze, u.s.w., alle diese werden sämmtlich erst zur millionfachen Pulver-Verdünnung durch dreistündiges Reiben potenzirt, von dieser aber wird dann Ein Gran aufgelöst und durch 27 Verdünnungs-Gläser auf ähnliche Weise, wie bei den Pflanzensäften, bis zur 30sten Kraft-Entwickelung gebracht139.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 282.
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