§. [96] 29.

Indem jede (nicht der Chirurgie einzig anheim fallende) Krankheit nur auf einer besondern, krankhaften Verstimmtheit unsrer Lebenskraft in Gefühlen und Thätigkeiten beruht, so wird bei homöopathischer Heilung der von natürlicher Krankheit verstimmten Lebenskraft durch Eingabe einer genau nach Symptomen-Aehnlichkeit gewählten Arznei-Potenz eine etwas stärkere, ähnliche, künstliche Krankheits-Affektion beigebracht und so gleichsam an die Stelle der schwächern, ähnlichen, natürlichen Krankheits-Erregung untergeschoben, gegen[96] welche dann die instinktartige Lebenskraft, nun bloss noch (aber stärker) arzneikrank, eine erhöhete Energie zu richten gezwungen ist, aber wegen kurzer Wirkungsdauer13 der sie nun krankhaft afficirenden Arznei-Potenz diese bald überwindet und, so wie zuerst von der natürlichen, so auch nun zuletzt von der an ihre Stelle getretenen, künstlichen (Arznei-)Krankheits-Affektion frei und daher fähig wird, das Leben des Organisms wieder[97] in Gesundheit fortzuführen. – Dieser höchst wahrscheinliche Vorgang beruht auf folgenden Sätzen.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 96-98.
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