§. [112] 42.

Die Natur selbst erlaubet, wie gesagt, in einigen Fällen den Zusammentritt zweier (ja dreier) natürlicher Krankheiten in einem und demselben Körper. Diese Complicirung ereignet sich aber, wie man wohl zu bemerken hat, nur bei sich unähnlichen Krankheiten, die nach ewigen Naturgesetzen einander nicht aufheben, einander nicht vernichten und nicht heilen können, und zwar so, wie es scheint, dass sich beide (oder die drei), so zu sagen, in den Organism theilen und jede die für sie eigenthümlich gehörigen Theile und Systeme einnimmt, wie, wegen Unähnlichkeit dieser Uebel gegen einander, auch geschehen kann, der Einheit des Lebens unbeschadet.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 112.
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