§. [161] 89.

Hat nun der Kranke (denn diesem ist in Absicht seiner Empfindungen, ausser in Verstellungs-Krankheiten, der meiste Glaube beizumessen) auch durch diese freiwilligen und bloss veranlassten Aeusserungen dem Arzte gehörige Auskunft gegeben und das Bild der Krankheit ziemlich vervollständigt, so ist es diesem erlaubt, und nöthig (wenn er fühlt, dass er noch nicht gehörig unterrichtet sey), nähere, speciellere Fragen zu thun78.[161]


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 161-162.
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