§. [184] 164.

Die geringe Zahl der, in der bestgewählten Arznei anzutreffenden, homöopathischen Symptome, thut der Heilung jedoch in dem Falle keinen Eintrag, wenn diese wenigen Arznei-Symptome größtentheils nur von ungemeiner, die Krankheit besonders auszeichnender Art (charakteristisch) waren; die Heilung erfolgt dann doch ohne sonderliche Beschwerde.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Nach der handschriftlichen Neubearbeitung Hahnemanns für die 6. Auflage, Ulm 1958, S. 184.
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