§. [210] 164.

Die geringe Zahl der in der bestgewählten Arznei anzutreffenden homöopathischen Symptome thut der Heilung jedoch in dem Falle keinen Eintrag, wenn diese wenigen Arznei-Symptome grösstentheils doch von ungemeiner, die Krankheit besonders auszeichnender Art (charakteristisch) waren; die Heilung erfolgt dann doch ohne sonderliche Beschwerde.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 210.
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