§. [234] 255.

Dennoch wird man auch bei diesen zur Ueberzeugung hierüber gelangen, wenn man jedes, im Krankheitsbilde aufgezeichnete Symptom einzeln mit ihnen durchgeht und sie außer diesen, über keine neuen, vorher ungewöhnlichen Beschwerden klagen können, auch keines der alten Zufälle sich verschlimmert hat. Dann muß, bei schon beobachteter Besserung des Gemüthes und Geistes, die Arznei auch durchaus wesentliche Minderung der Krankheit hervorgebracht haben, oder, wenn jetzt noch die Zeit dazu zu kurz gewesen wäre, bald hervorbringen. Zögert nun, im Fall der Angemessenheit des Heilmittels, die sichtbare Besserung doch zu lange, so liegt es entweder am unrechten Verhalten des Kranken, oder an andern, die Besserung hindernden Umständen.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Nach der handschriftlichen Neubearbeitung Hahnemanns für die 6. Auflage, Ulm 1958, S. 234.
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