Vierzehntes Kapitel

In der Straßenbahn, Omnibus.

[66] Es ist gegen den guten Ton, sich in der Straßenbahn oder im Omnibus mit lauter Stimme mit seinen Nachbarn zu unterhalten.

Vor allen Dingen soll man sich hüten, Namen in solchen öffentlichen Fuhrwerken laut zu nennen.

In der Straßenbahn, im Omnibus soll man sich nicht zu breit machen, seine Nachbarn nicht mit den Ellenbogen, sein Gegenüber nicht mit den Beinen belästigen.

Ein Herr hat einer Dame in der Straßenbahn Platz zu machen, falls diese andernfalls stehen müßte.

Junge Damen müssen sich in der Straßenbahn, im Omnibus vor zu lebhaftem Wesen hüten.

Man hüte sich, in Straßenbahnen oder im Omnibus seine Nachbarn allzu sehr durch sein Gepäck zu belästigen. Die Mitfahrenden durch seine Kinder belästigen zu lassen ist ebenfalls gegen den guten Ton.[66]

Schirm und Stock soll man im Omnibus, in der Straßenbahn so halten, daß weder der die Fahrkarten verteilende Schaffner, noch das Publikum beim Durchschreiten des Wagens sich daran stoßen oder darüber stolpern.

Das lebhafte Anstarren einer jungen Dame seitens eines Herrn in der Straßenbahn, Omnibus oder Bahnabteil ist gegen den guten Ton.

Gegebenenfalls darf es die betreffende Dame nicht bemerken.

Es ist gegen den guten Ton, eine unbekannte Dame seitens eines jungen Herrn in der Straßenbahn, im Omnibus anzusprechen.

Die Dame hat betreffendenfalls ein kühles Schweigen zu beobachten, desgleichen ihrem Weg eine andere Richtung zu geben, wenn ihr der Herr folgen sollte, im Notfalle Schutz gegen den Aufdringlichen anzurufen.

Beim Besteigen und Verlassen eines gemeinschaftlichen Fuhrwerks, Straßenbahn, Omnibus oder Bahnabteil hat ein Herr seiner Dame behilflich zu sein. Beim Verlassen des betreffenden Wagens muß er zu diesem Zweck zuerst aussteigen.[67]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 66-68.
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