Einundsiebenzigstes Kapitel

Polterabend, Hochzeitsfest.

[219] Die Brauteltern haben sowohl Polterabend wie Hochzeitsmahl zu geben.

Zuweilen findet ein Polterabend auch bei den Eltern des Bräutigams statt. Im allgemeinen sind Polterabende jetzt weniger üblich.

Hingegen ist es Sitte, an der Hochzeit Aufführungen zu veranstalten.

Diese dürfen sich der Trauung nie unmittelbar anschließen.

Sie finden meist nach dem Diner statt.

Will man ein Trinklied während eines Hochzeitsmahles singen lassen, so wähle man eine möglichst bekannte Melodie und verständige die Musikanten vorher darüber.

Zuweilen reisen die Neuvermählten bald nach der Trauung ab.

In den meisten Fällen aber findet nach der Trauung ein Festmahl statt.

Die Einladungen zu einer Hochzeitsfeier läßt man gewöhnlich drei Wochen vor dem Fest ergehen.[219] Der Empfänger hat wie bei jeder andern Einladung zu-oder abzuschreiben.

Die Veranstaltung des Hochzeitsfestes geht von den Brauteltern aus.

Man hat die Gäste an der Hochzeitstafel nach einem vorher entworfenen Programm zu gruppieren. Das Brautpaar muß in der Mitte der Haupttafel sitzen.

Zu beiden Seiten desselben gruppiert man die nächsten älteren Verwandten oder sonstige Ehrengäste. Ehepaare werden nicht nebeneinander gesetzt.

Die Reihenfolge der Tischreden muß vorher durch einen Festordner planmäßig bestimmt werden. Den ersten Toast auf das Brautpaar hat der Prediger oder einer der nächsten Angehörigen zu halten.

Die Schüsseln werden dem Brautpaar zuerst gereicht.

Gewöhnlich wird bei einer Hochzeit der Tanz mit einer Polonäse eingeleitet, welche vom Brautpaar angeführt wird. In großen Städten pflegen sich Hochzeiten meist nur bis elf Uhr auszudehnen.

Das Brautpaar zieht sich möglichst unbemerkt etwas eher zurück als die andern.[220]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 219-221.
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